Hinweispflicht
Der Deutsche Pflegebeistand informiert in erster Linie pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige über Leistungsangebote im Rahmen des SGB XI. Unsere Informationen sind unabhängig und transparent, und wir bieten ausdrücklich keine Pflegeberatung nach §7a SGB XI an. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Dienstleistungen lediglich die Informationsbereitstellung sowie die Hilfe beim Vorausfüllen Ihrer Anträge umfassen. Für eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI können Sie sich jederzeit kostenlos an Ihre örtlichen Pflegestützpunkte, Beratungsdienste der ambulanten Dienste, stationären Pflegeheime, Kranken- und Pflegekassen sowie Verbraucherschutz- und Sozialverbände wenden.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Team des Deutschen Pflegebeistands nicht berechtigt ist, vertretend oder beratend tätig zu sein. Daher können wir nicht beurteilen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, da diese unter anderem von Ihren individuellen gesundheitlichen Gegebenheiten abhängen können. Inhaltlich handelt es sich oft um medizinische Fragen, die wir nicht beurteilen können.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir auch keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Unsere Unterstützung beschränkt sich auf die Bereitstellung von Informationen, wie sie der Gesetzgeber formuliert hat. Ihre persönlichen Leistungsansprüche können nur von der Pflegekasse unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft und genehmigt werden. Daher kann der Deutsche Pflegebeistand keine persönlichen Leistungsansprüche feststellen oder empfehlen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Hilfeleistung ausschließlich auf der Basis der von Ihnen selbst mitgeteilten Daten und Fakten erfolgt, für deren inhaltliche Richtigkeit wir keinerlei Haftung übernehmen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Angaben sehr genau auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
Aus den vorgenannten Gründen können wir keinerlei Garantie und vor allem auch keine Haftung für den Erfolg Ihrer Leistungsansprüche übernehmen.