Pflege von Schlaganfallpatienten – Rehabilitation und Alltagsbewältigung
Leistungen d. Pflegekasse

Zusätzliche finanzielle Hilfen neben Pflegegeld: Diese Zuschüsse gibt es

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen oftmals vor der Herausforderung, die finanziellen Belastungen einer Pflege zu tragen. Das Pflegegeld, das über die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt wird, ist eine wichtige Unterstützung, um die Pflegekosten zu decken. Allerdings deckt das Pflegegeld nicht immer alle anfallenden Ausgaben, die mit der Pflege und der Lebenshaltung verbunden sind. Daher gibt es eine Reihe von weiteren finanziellen Hilfen und Zuschüssen, die zusätzlich zum Pflegegeld beantragt werden können. Diese unterstützen nicht nur bei der Pflege, sondern auch bei der allgemeinen Lebensführung, der Mobilität und der Anpassung des Wohnumfeldes. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Zuschüsse und Hilfen neben dem Pflegegeld zur Verfügung stehen und wie Sie diese für sich nutzen können.

1. Pflegeversicherung: Was das Pflegegeld abdeckt

Bevor wir auf die weiteren finanziellen Hilfen eingehen, ist es wichtig zu verstehen, was das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung abdeckt. Es dient primär der finanziellen Unterstützung der pflegebedürftigen Person und wird in drei verschiedenen Stufen (Pflegegrad 1 bis 5) ausgezahlt, abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld ist dazu gedacht, pflegebedürftigen Menschen eine selbstbestimmte Pflege in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen, sei es durch professionelle Pflegekräfte oder durch Angehörige. Es wird nicht direkt für die Pflegekraft gezahlt, sondern an den Pflegebedürftigen, der es nach eigenem Ermessen verwenden kann.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher fällt auch das Pflegegeld aus. Es ist jedoch zu beachten, dass das Pflegegeld oft nicht ausreicht, um alle Pflegekosten zu decken. Insbesondere bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist die Inanspruchnahme zusätzlicher finanzieller Hilfen von großer Bedeutung.

2. Hilfen zur Pflege: Pflegehilfsmittel

Ein weiterer wichtiger Bereich, der pflegebedürftigen Menschen zusätzliche Unterstützung bietet, sind die Pflegehilfsmittel. Diese Hilfsmittel werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung bereitgestellt und sollen dabei helfen, die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der betroffenen Person zu verbessern. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem:

  • Rollstühle und Gehhilfen
  • Pflegebetten und Matratzen
  • Wasch- und Pflegeutensilien (z.B. Inkontinenzprodukte)
  • Barrierefreie Badezimmer-Ausstattungen

Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einer bestimmten Obergrenze. In vielen Fällen können diese Hilfsmittel auch ohne Eigenanteil bezogen werden, was eine erhebliche Erleichterung für die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen bedeutet. Die pflegebedürftige Person muss jedoch zunächst die Notwendigkeit des Hilfsmittels nachweisen, indem sie etwa ein Rezept vom Arzt vorlegt oder eine Beratung durch den medizinischen Dienst in Anspruch nimmt.

3. Zuschüsse für barrierefreies Wohnen

Viele pflegebedürftige Menschen benötigen eine Anpassung ihres Wohnumfeldes, um weiterhin selbstständig leben zu können oder um die Pflege zu erleichtern. Hierfür gibt es staatliche Zuschüsse und Förderprogramme, die den Umbau von Wohnungen zu barrierefreien oder pflegegerechten Wohnungen unterstützen. Einige der gängigsten Zuschüsse und Förderungen sind:

  • Pflegewohngeld: In einigen Bundesländern können Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie ihr Zuhause barrierefrei umbauen möchten. Diese Zuschüsse decken meist einen Teil der Umbaukosten ab und helfen dabei, die Wohnung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen.
  • Fachgerechte Anpassung von Badezimmern und Türen: Zuschüsse und Darlehen zur Umrüstung von Badezimmern und Türen gehören ebenfalls zu den finanziellen Hilfen, die pflegebedürftigen Menschen zugutekommen. Dies kann beispielsweise den Einbau von Duschen ohne Einstiegskante oder die Anpassung von Türbreiten für Rollstuhlfahrer umfassen.
  • Darlehen der KfW-Bank: Auch die KfW-Bank stellt zinsgünstige Darlehen zur Verfügung, mit denen pflegebedürftige Menschen die Kosten für den Umbau ihres Hauses oder ihrer Wohnung finanzieren können. Diese Darlehen können für die Umgestaltung des Wohnumfeldes genutzt werden, um es an die speziellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen.

Die genauen Voraussetzungen und Antragsverfahren für diese Zuschüsse können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, sich bei den jeweiligen Kommunen oder bei Beratungsstellen für barrierefreies Wohnen über die verfügbaren Angebote zu informieren.

4. Haushaltshilfe und Betreuungshilfe

Pflegebedürftige Menschen benötigen nicht nur Unterstützung bei der körperlichen Pflege, sondern auch bei der Haushaltsführung und anderen alltäglichen Aufgaben. In solchen Fällen gibt es verschiedene Hilfen, die den Betroffenen finanziell entlasten können. Diese umfassen:

  • Haushaltshilfe: Wenn eine pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Haushalt selbst zu führen, kann sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Diese wird oft als Teil der Pflegeversicherung oder als ergänzende Sozialleistung gewährt. In einigen Fällen übernehmen auch die Krankenversicherungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.
  • Betreuungshilfe: Viele pflegebedürftige Menschen benötigen Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Einkäufen, Freizeitgestaltungen oder der Begleitung zu Arztterminen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, eine Betreuungshilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Unterstützung kann sowohl von professionellen Betreuern als auch von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern erfolgen.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Betreuungshilfe werden in vielen Fällen von der Pflegeversicherung übernommen, sofern der Pflegegrad dies rechtfertigt. Es ist jedoch zu beachten, dass für eine Haushaltshilfe oft ein Eigenanteil zu leisten ist, der von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen getragen werden muss. Um diese zusätzlichen Kosten zu minimieren, kann es sinnvoll sein, verschiedene Hilfsangebote zu kombinieren oder sich bei Sozialverbänden oder Pflegeberatungsstellen zu informieren.

5. Verhinderungspflege

Eine wichtige finanzielle Hilfe, die für pflegende Angehörige von großer Bedeutung ist, stellt die Verhinderungspflege dar. Diese Leistung soll pflegenden Angehörigen ermöglichen, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, ohne die Pflegebedürftigkeit ihres Familienmitglieds zu gefährden. Verhinderungspflege wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen pro Jahr gewährt.

Die Verhinderungspflege kann von einem professionellen Pflegedienst oder von Angehörigen in Anspruch genommen werden. Der pflegende Angehörige kann so eine Auszeit nehmen, um sich zu erholen oder andere Verpflichtungen wahrzunehmen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem bestimmten Betrag. Um die Leistung zu erhalten, müssen die pflegenden Angehörigen in der Regel nachweisen, dass sie die Pflege für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten übernommen haben.

6. Steuerliche Vorteile und Pauschalen

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben in Deutschland auch Anspruch auf verschiedene steuerliche Erleichterungen. Diese Erleichterungen können helfen, die finanziellen Belastungen durch die Pflege zu verringern. Zu den wichtigsten steuerlichen Vorteilen gehören:

  • Pflegepauschale: Pflegebedürftige können eine Pflegepauschale von bis zu 924 Euro jährlich geltend machen, um ihre Pflegekosten steuerlich abzusetzen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Die Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören neben den Pflegekosten auch Ausgaben für Hilfsmittel, Medikamente und die Umgestaltung des Wohnumfeldes.
  • Pflegekinderpauschale: Angehörige, die Pflegebedürftige in ihrem Haushalt betreuen, können für ihre Pflegeaufwendungen ebenfalls steuerliche Pauschalen und Vergünstigungen beanspruchen.

Durch die Inanspruchnahme dieser steuerlichen Erleichterungen können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen die finanzielle Belastung erheblich reduzieren. Es ist jedoch ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer spezialisierten Beratungsstelle unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

7. Weitere Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote

Zusätzlich zu den oben genannten Zuschüssen und Hilfen gibt es eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können. Dazu gehören:

  • Beratung und Unterstützung durch Sozialverbände: Sozialverbände bieten oft kostenfreie Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige an. Sie helfen bei der Antragstellung und informieren über die verschiedenen finanziellen Hilfen, die zur Verfügung stehen.
  • Förderungen durch Stiftungen: Es gibt zahlreiche Stiftungen, die pflegebedürftige Menschen finanziell unterstützen, sei es für die Anpassung des Wohnumfeldes oder für die Kosten einer Pflegekraft.
  • Regionale Förderprogramme: Je nach Bundesland oder Region können weitere Zuschüsse oder Förderprogramme zur Verfügung stehen, die pflegebedürftige Menschen unterstützen.

Fazit

Pflegebedürftigkeit bringt eine Vielzahl von finanziellen Herausforderungen mit sich. Neben dem Pflegegeld gibt es eine Vielzahl an zusätzlichen finanziellen Hilfen und Zuschüssen, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen. Diese umfassen nicht nur Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, sondern auch finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Wohnumfeldes, Haushaltshilfen und Betreuungshilfen sowie steuerliche Erleichterungen. Wer die richtigen Hilfsangebote und Fördermöglichkeiten nutzt, kann seine Pflegekosten erheblich reduzieren und gleichzeitig die Lebensqualität steigern. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig zu informieren und alle verfügbaren Zuschüsse und Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung rund um das Thema finanzielle Hilfen und Zuschüsse für Pflegebedürftige. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um alle Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

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