Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Gesetzlich vorgeschriebene Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldempfänger aller Pflegegrade – inklusive Empfehlungen und Nachweis an die Pflegekasse.
Offiziell anerkannt nach § 7a, § 37.3, § 45 und § 45a SGB XI – unabhängig, strukturiert und kostenfrei für Pflegebedürftige.
Wir sind Ihr unabhängiger Partner im Pflegedschungel. Unsere Experten sorgen dafür, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Als Mitglied im DBfK führen wir auch Pflegeschulungen im Rahmen der bundesweiten Rahmenverträge nach § 45 SGB XI durch.
Gesetzlich vorgeschriebene Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldempfänger aller Pflegegrade – inklusive Empfehlungen und Nachweis an die Pflegekasse.
Individuelle Schulungen und Gruppenkurse für pflegende Angehörige – bei Ihnen zu Hause, durch examinierte Pflegefachkraft. Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse.
Alltagsbegleitung, soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung – abrechenbar über den Entlastungsbetrag (§45b). Keine körperbezogene Pflege.
Individuelle Beratung, Bedarfsermittlung und Versorgungsplanung. Dokumentation und Übermittlung des Beratungsprotokolls an die Pflegekasse.
Strukturierte Vorbereitung der Unterlagen, Erfassung des Hilfebedarfs und Hinweise zur plausiblen Darstellung gegenüber dem MD.
Erklärung der Bewertungskriterien, Vorbereitung auf den Termin und Begleitung auf Wunsch.
Erläuterung des Bescheids, Aufzeigen typischer Fehlerquellen und Formulierungshilfen. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege – verständlich erklärt. Inklusive Übersicht über ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote.
Pflegeberaterin & Pflegecoach
Expertin für §37.3 Beratung & individuelle Pflegesituationen.
Mitgliederbetreuerin
Spezialisiert auf Pflegegraderhöhungen und Widersprüche.
Pflegeberaterin & Pflegeschulungen
Beratung zu Pflegegrad, Leistungen & häuslicher Versorgung. Fachkraft für Pflegeschulungen (§ 45 SGB XI).
Pflegeberaterin & Pflegecoach
Coaching & Beratung bei Sonderfällen.
Viele Leistungen der Pflegeversicherung bleiben oft ungenutzt. Diese Übersicht zeigt die Unterschiede, die wir in der Praxis beobachten – und wie professionelle Unterstützung für Klarheit sorgt.
Mit Deutscher Pflegebeistand
*Alle Ergebnisse abhängig vom individuellen Einzelfall und den Vorgaben der Pflegekasse.
Echte Erfahrungen von Menschen, die wir begleiten durften.
Pflichtbesuche für Pflegegeldempfänger – zuverlässig, fristgerecht und für Sie kostenfrei.
Kurzes Vorgespräch – wir klären Bedarf & Situation.
Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause – strukturiert & verständlich.
Nachweis an die Pflegekasse – fristgerecht & vollständig.
Gesetzliche Pflichtbesuche – Ihre Termine im Überblick
Die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind verpflichtend. Je nach Pflegegrad müssen die Besuche halbjährlich oder vierteljährlich stattfinden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Besuchen Sie uns in Witten oder kontaktieren Sie uns telefonisch – wir sind persönlich für Sie da.
Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, welche Budgets Ihnen zustehen – und wie Sie diese ohne Bürokratie optimal nutzen können.
Alles Wichtige zu Ihrem Pflegegrad, den Kosten und unserem Service.
Den Antrag können Sie selbst stellen oder eine Vertrauensperson übernimmt das für Sie. Ein Pflegegrad kann sich bereits bei alltäglichen Einschränkungen wie Waschen, Anziehen, Arztbesuchen oder Mobilität lohnen. In vielen Familien werden Leistungen verschenkt, weil ein Antrag zu spät gestellt wird. Wir prüfen kostenlos, ob bei Ihnen typischerweise die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen und welcher Pflegegrad in Frage kommt.
Für anspruchsberechtigte Pflegebedürftige entstehen in der Regel keine eigenen Kosten, da wir unsere Beratungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen. Es fallen keine Gebühren, keine Vertragsbindung und keine versteckten Kosten an – sollten Ausnahmen bestehen, informieren wir Sie vorab transparent. Aktuell (2025) werden unsere Leistungen vollständig übernommen. Leistungsregelungen können sich künftig ändern.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen wie Datum, Uhrzeit und dem Namen Ihres Ansprechpartners. Ihr Ansprechpartner meldet sich in der Regel vorab telefonisch oder per E-Mail, erklärt den Ablauf, bespricht sinnvolle Unterlagen und klärt erste Fragen, damit Sie genau wissen, welche Schritte als Nächstes folgen.
Nein. Unsere Beratung richtet sich auch an Angehörige, Betreuer und gesetzliche Vertreter sowie Personen, die sich über mögliche Ansprüche informieren möchten – unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch beantragt werden soll.
Wir analysieren Ihre persönliche Pflegesituation, erstellen einen individuellen Versorgungs- und Maßnahmenplan und unterstützen Sie bei Anträgen, Begutachtungen und der Umsetzung der Empfehlungen. Die Beratung erfolgt unabhängig, verständlich und für Sie in der Regel kostenfrei, sofern eine Kostenübernahme möglich ist.
Unsere Pflegeberater führen den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause durch, schätzen die Versorgungssituation ein und dokumentieren die Ergebnisse. Den Nachweis über die durchgeführte Beratung übermitteln wir fristgerecht an die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld weitergezahlt werden kann.
Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 45 SGB XI Anspruch auf individuelle Schulungen. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse. Wir führen diese Schulungen bei Ihnen zu Hause durch – zu Themen wie Grundpflege, Mobilisation und Umgang mit Demenz. Gruppenkurse sind je nach Angebot auch ohne Pflegegrad möglich.
Wir erklären Ihnen die wichtigsten Bewertungskriterien des MD, unterstützen strukturiert bei der Vorbereitung und erstellen mit Ihnen eine klare Übersicht Ihrer Pflegesituation. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Begutachtungstermin. So wird Ihre Situation vollständig und nachvollziehbar dargestellt.
Wir gehen den Bescheid gemeinsam mit Ihnen durch, erklären die Inhalte und zeigen typische Punkte auf, die geprüft werden sollten. Außerdem unterstützen wir Sie bei der inhaltlichen Vorbereitung und geben Formulierungsvorschläge für Ihren Widerspruch. Eine Rechtsberatung im juristischen Sinne leisten wir nicht und ersetzen keinen Rechtsanwalt. In der Regel fallen für Sie keine eigenen Kosten an, sofern eine Kostenübernahme besteht.
Sie erhalten:
So erreichen Sie Ihren Ansprechpartner in der Regel ohne Umwege und ohne lange Wartezeiten.
Ja. Unsere Leistungen können eine bestehende Beratung sinnvoll ergänzen. In der Praxis sehen wir häufig, dass trotz Beratung Leistungen ungenutzt bleiben oder Fristen übersehen werden. Wir prüfen Ihre Situation unabhängig ein zweites Mal und schauen gemeinsam, ob weitere Ansprüche bestehen. Für Sie ist das in der Regel kostenfrei, sofern eine Kostenübernahme möglich ist.
Sie erhalten einen festen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt und Sie dauerhaft begleitet. Wir arbeiten ohne anonyme Callcenter-Strukturen und in der Regel ohne lange Warteschleifen. Wir unterstützen Sie aktiv bei Anträgen, Begutachtungen, Beratungseinsätzen und – im Rahmen unserer Möglichkeiten – auch bei Widersprüchen. Unser Ziel ist eine verständliche, strukturierte und stressfreie Unterstützung.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@deutscherpflegebeistand.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von 6 Stunden an Werktagen.