Pflegeberatung - Persönliche Begleitung im Pflegealltag
DEUTSCHER PFLEGEBEISTAND
Begleitung. Struktur. Sicherheit im Pflegesystem.

Sicher durch den Pflegealltag
– mit persönlicher Begleitung.

Offiziell anerkannt nach § 7a, § 37.3, § 45 und § 45a SGB XI – unabhängig, strukturiert und kostenfrei für Pflegebedürftige.

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Wählen Sie Ihre Unterstützung

  • Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger
  • Fristgerechter Nachweis für die Kasse
  • Sicherung des Pflegegeldes
Termin vereinbaren Mehr erfahren →
  • Individuelle Schulung bei Ihnen zu Hause durch examinierte Pflegefachkraft
  • Themen: Grundpflege, Mobilisation, Demenz, Ernährung u. v. m.
  • Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse – direkte Abrechnung
Schulung anfragen Mehr erfahren →
  • Entlastungsleistungen (131 €) richtig nutzen
  • Vermittlung von Haushaltshilfen
  • Abrechnungsservice mit der Kasse
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  • Analyse der individuellen Pflegesituation
  • Erstellung eines Versorgungs- & Maßnahmenplans
  • Koordination mit Ärzten, Diensten und Pflegekasse
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  • Prüfung der Voraussetzungen für Pflegegrad
  • Hilfe bei Erst-Antragstellung
  • Vorbereitung auf MDK-Begutachtung
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  • Strukturierte Erfassung Ihrer Einschränkungen
  • Vorbereitung auf typische Gutachter-Fragen
  • Vermeidung von Fehlern bei der Alltagsschilderung
  • Durchsicht vorhandener Unterlagen
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  • Prüfung fehlerhafter Pflegegrad-Bescheide
  • Erstellung eines fundierten Widerspruchs
  • Identifikation fehlender Bewertungspunkte
  • Begleitung bis zur erneuten Begutachtung
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Warum Deutscher Pflegebeistand?

Wir sind Ihr unabhängiger Partner im Pflegedschungel. Unsere Experten sorgen dafür, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Als Mitglied im DBfK führen wir auch Pflegeschulungen im Rahmen der bundesweiten Rahmenverträge nach § 45 SGB XI durch.

Zugelassen
Unabhängig
Kostenfrei
DBfK-Mitglied

Unsere Leistungen im Überblick

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Gesetzlich vorgeschriebene Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldempfänger aller Pflegegrade – inklusive Empfehlungen und Nachweis an die Pflegekasse.

Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

Individuelle Schulungen und Gruppenkurse für pflegende Angehörige – bei Ihnen zu Hause, durch examinierte Pflegefachkraft. Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse.

Unterstützungsangebote nach § 45a SGB XI

Alltagsbegleitung, soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung – abrechenbar über den Entlastungsbetrag (§45b). Keine körperbezogene Pflege.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Individuelle Beratung, Bedarfsermittlung und Versorgungsplanung. Dokumentation und Übermittlung des Beratungsprotokolls an die Pflegekasse.

Pflegegradbeantragung & Höherstufung

Strukturierte Vorbereitung der Unterlagen, Erfassung des Hilfebedarfs und Hinweise zur plausiblen Darstellung gegenüber dem MD.

Vorbereitung auf MD-Begutachtungen

Erklärung der Bewertungskriterien, Vorbereitung auf den Termin und Begleitung auf Wunsch.

Unterstützung bei Bescheiden & Widersprüchen

Erläuterung des Bescheids, Aufzeigen typischer Fehlerquellen und Formulierungshilfen. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Informationen zu Pflegeleistungen & Betreuungsformen

Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege – verständlich erklärt. Inklusive Übersicht über ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote.

Unser Beratungsteam

Ramona Thoma

Ramona Thoma

Pflegeberaterin & Pflegecoach

Expertin für §37.3 Beratung & individuelle Pflegesituationen.

Katja Worm

Katja Worm

Mitgliederbetreuerin

Spezialisiert auf Pflegegraderhöhungen und Widersprüche.

Wendy Schröder

Wendy Schröder

Pflegeberaterin & Pflegeschulungen

Beratung zu Pflegegrad, Leistungen & häuslicher Versorgung. Fachkraft für Pflegeschulungen (§ 45 SGB XI).

Kathrin Bildheim

Katrin Bildheim

Pflegeberaterin & Pflegecoach

Coaching & Beratung bei Sonderfällen.

Warum professionelle Unterstützung
einen Unterschied macht

Viele Leistungen der Pflegeversicherung bleiben oft ungenutzt. Diese Übersicht zeigt die Unterschiede, die wir in der Praxis beobachten – und wie professionelle Unterstützung für Klarheit sorgt.

Bereich
Ohne Unterstützung
Mit Deutscher Pflegebeistand
Ergebnis*
Pflegegrad-Antrag / Höherstufung
Häufig unvollständige Angaben, typische Ablehnungsquote 40–60 %
Strukturierte Vorbereitung, vollständige Unterlagen & individuelle Begleitung
Erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine vollständig dargestellte Pflegesituation
Entlastungsbetrag (131 €/Monat)
Wird oft nicht genutzt oder verfällt
Gezielte Planung & fristgerechte Umsetzung
Bis zu 1.572 €/Jahr möglich – abhängig von Anspruch und Nutzung
Pflegegeld
Ansprüche werden oft nicht vollständig genutzt
Individuelle Leistungsprüfung & transparente Aufklärung
Potenzial für finanziellen Mehrwert – je nach individueller Situation
Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege
Leistungen werden häufig nicht ausgeschöpft
Strukturierter Leistungsplan & transparente Übersicht
Bis zu 3.539 € jährlich möglich – abhängig von Voraussetzungen
MD-Begutachtung
Unsichere Darstellung, wichtige Punkte werden oft vergessen
Gezielte Vorbereitung inkl. Checkliste & Orientierungshilfen
Nachvollziehbare Darstellung der tatsächlichen Pflegesituation
Widerspruch
Oft unvollständig, verspätet oder ohne klare Begründung
Fundierte inhaltliche Aufbereitung & strukturierte Argumentation (keine Rechtsberatung)
Besser nachvollziehbare Begründung gegenüber der Pflegekasse

*Alle Ergebnisse abhängig vom individuellen Einzelfall und den Vorgaben der Pflegekasse.

Was Pflegebedürftige über uns sagen

Echte Erfahrungen von Menschen, die wir begleiten durften.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtbesuche für Pflegegeldempfänger – zuverlässig, fristgerecht und für Sie kostenfrei.

Zugelassen nach § 37 Abs. 3 Kostenfrei für Pflegebedürftige Unabhängig & bundesweit

Was wir für Sie tun

  • Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatzes bei Ihnen zu Hause
  • Einschätzung der häuslichen Pflegesituation und der aktuellen Versorgung
  • Fachliche Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege und Entlastung der Angehörigen
  • Überprüfung, ob alle zustehenden Leistungen der Pflegekasse ausgeschöpft werden
  • Fristgerechte Übermittlung des Nachweises direkt an die Pflegekasse
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – für Pflegebedürftige entstehen keine Kosten.

So läuft es ab

1

Kurzes Vorgespräch – wir klären Bedarf & Situation.

2

Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause – strukturiert & verständlich.

3

Nachweis an die Pflegekasse – fristgerecht & vollständig.

Der gesamte Prozess dauert in der Regel nur 30–45 Minuten.

Fristen & wichtige Hinweise

Gesetzliche Pflichtbesuche – Ihre Termine im Überblick

Die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind verpflichtend. Je nach Pflegegrad müssen die Besuche halbjährlich oder vierteljährlich stattfinden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen.

Pflegegrad 2 & 3 Halbjährlich alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5 Vierteljährlich alle 3 Monate
Wichtiger Hinweis:
Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Auf Wunsch erinnern wir Sie automatisch an Ihre nächsten Termine.

Wir erinnern Sie automatisch an Ihre Termine

  • Übersicht über alle individuellen Fristen und Intervalle
  • Automatische Terminerinnerung per Telefon oder E-Mail
  • Flexible Terminvereinbarung bei Ihnen zu Hause
  • Direkte Abrechnung des Einsatzes mit der Pflegekasse

So stellen Sie sicher, dass Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Nächster Beratungseinsatz fällig? Wir übernehmen das für Sie.
Beratungseinsatz vereinbaren
Lieber persönlich sprechen?
Unsere Service-Hotline für Sie:

02302 / 205 72 75

Werktags von 9:00–17:00 Uhr
Wir helfen Ihnen sofort weiter – schnell, freundlich, zuverlässig.
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— Unser Standort

So finden Sie uns

Besuchen Sie uns in Witten oder kontaktieren Sie uns telefonisch – wir sind persönlich für Sie da.

Kreisstraße 42
58454 Witten
02302 / 205 72 75
Mo – Fr: 9:00 – 17:00 Uhr

Häufige Fragen & Antworten

Alles Wichtige zu Ihrem Pflegegrad, den Kosten und unserem Service.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen – und lohnt sich das für mich?

Den Antrag können Sie selbst stellen oder eine Vertrauensperson übernimmt das für Sie. Ein Pflegegrad kann sich bereits bei alltäglichen Einschränkungen wie Waschen, Anziehen, Arztbesuchen oder Mobilität lohnen. In vielen Familien werden Leistungen verschenkt, weil ein Antrag zu spät gestellt wird. Wir prüfen kostenlos, ob bei Ihnen typischerweise die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen und welcher Pflegegrad in Frage kommt.

Kostet der Service des Deutschen Pflegebeistands wirklich nichts?

Für anspruchsberechtigte Pflegebedürftige entstehen in der Regel keine eigenen Kosten, da wir unsere Beratungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen. Es fallen keine Gebühren, keine Vertragsbindung und keine versteckten Kosten an – sollten Ausnahmen bestehen, informieren wir Sie vorab transparent. Aktuell (2025) werden unsere Leistungen vollständig übernommen. Leistungsregelungen können sich künftig ändern.

Was passiert nach der Anmeldung zu einem kostenlosen Beratungstermin?

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen wie Datum, Uhrzeit und dem Namen Ihres Ansprechpartners. Ihr Ansprechpartner meldet sich in der Regel vorab telefonisch oder per E-Mail, erklärt den Ablauf, bespricht sinnvolle Unterlagen und klärt erste Fragen, damit Sie genau wissen, welche Schritte als Nächstes folgen.

Ist die Beratung nur für pflegebedürftige Personen?

Nein. Unsere Beratung richtet sich auch an Angehörige, Betreuer und gesetzliche Vertreter sowie Personen, die sich über mögliche Ansprüche informieren möchten – unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch beantragt werden soll.

Wie läuft die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ab?

Wir analysieren Ihre persönliche Pflegesituation, erstellen einen individuellen Versorgungs- und Maßnahmenplan und unterstützen Sie bei Anträgen, Begutachtungen und der Umsetzung der Empfehlungen. Die Beratung erfolgt unabhängig, verständlich und für Sie in der Regel kostenfrei, sofern eine Kostenübernahme möglich ist.

Wie funktioniert ein Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI?

Unsere Pflegeberater führen den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause durch, schätzen die Versorgungssituation ein und dokumentieren die Ergebnisse. Den Nachweis über die durchgeführte Beratung übermitteln wir fristgerecht an die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld weitergezahlt werden kann.

Was sind Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI?

Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 45 SGB XI Anspruch auf individuelle Schulungen. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse. Wir führen diese Schulungen bei Ihnen zu Hause durch – zu Themen wie Grundpflege, Mobilisation und Umgang mit Demenz. Gruppenkurse sind je nach Angebot auch ohne Pflegegrad möglich.

Wie bereite ich mich auf die MD-Begutachtung vor?

Wir erklären Ihnen die wichtigsten Bewertungskriterien des MD, unterstützen strukturiert bei der Vorbereitung und erstellen mit Ihnen eine klare Übersicht Ihrer Pflegesituation. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Begutachtungstermin. So wird Ihre Situation vollständig und nachvollziehbar dargestellt.

Was passiert bei einer Ablehnung – und unterstützt ihr beim Widerspruch?

Wir gehen den Bescheid gemeinsam mit Ihnen durch, erklären die Inhalte und zeigen typische Punkte auf, die geprüft werden sollten. Außerdem unterstützen wir Sie bei der inhaltlichen Vorbereitung und geben Formulierungsvorschläge für Ihren Widerspruch. Eine Rechtsberatung im juristischen Sinne leisten wir nicht und ersetzen keinen Rechtsanwalt. In der Regel fallen für Sie keine eigenen Kosten an, sofern eine Kostenübernahme besteht.

Wie erreiche ich meinen persönlichen Ansprechpartner?

Sie erhalten:

  • eine direkte Telefon-Durchwahl
  • eine persönliche E-Mail-Adresse
  • auf Wunsch einen zusätzlichen Messenger-Kontakt (z. B. WhatsApp) nach Ihrer Einwilligung

So erreichen Sie Ihren Ansprechpartner in der Regel ohne Umwege und ohne lange Wartezeiten.

Ich werde bereits beraten – kann ich euch trotzdem nutzen?

Ja. Unsere Leistungen können eine bestehende Beratung sinnvoll ergänzen. In der Praxis sehen wir häufig, dass trotz Beratung Leistungen ungenutzt bleiben oder Fristen übersehen werden. Wir prüfen Ihre Situation unabhängig ein zweites Mal und schauen gemeinsam, ob weitere Ansprüche bestehen. Für Sie ist das in der Regel kostenfrei, sofern eine Kostenübernahme möglich ist.

Wie unterscheidet sich der Deutsche Pflegebeistand von anderen Anbietern?

Sie erhalten einen festen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt und Sie dauerhaft begleitet. Wir arbeiten ohne anonyme Callcenter-Strukturen und in der Regel ohne lange Warteschleifen. Wir unterstützen Sie aktiv bei Anträgen, Begutachtungen, Beratungseinsätzen und – im Rahmen unserer Möglichkeiten – auch bei Widersprüchen. Unser Ziel ist eine verständliche, strukturierte und stressfreie Unterstützung.

Meine Frage ist nicht dabei – wie erreiche ich euch?

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@deutscherpflegebeistand.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von 6 Stunden an Werktagen.