Beratungseinsatz § 37.3 in Bochum

Ihr Beratungseinsatz in Bochum.

Bochum ist groß und die Zuständigkeiten sind es auch. Wir kommen zu Ihnen in den Stadtteil – und sortieren nebenbei, wer wofür zuständig ist.

Beratungseinsatz vereinbaren

Kurzes Formular – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden zurück.

  • Hausbesuch bei Ihnen
  • Kosten trägt die Kasse
  • Nachweis geht direkt raus
  • Termin nach Ihrer Wahl
Film ansehen · 15 Sek. Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Bochum: Beratung bei einer pflegebedürftigen Person zu Hause
Kein Prüfbesuch

Kein Prüfbesuch – und kein Behördentermin.

In einer Großstadt hat man schnell mit mehreren Stellen zu tun. Der Beratungseinsatz ist keine davon.

  • Niemand kontrolliert Sie. Der Termin dient der Qualität der häuslichen Pflege und der praktischen Unterstützung (§ 37 Abs. 3a SGB XI). Er ist keine Prüfung und kein Amtsbesuch.
  • Ihr Pflegegrad bleibt unberührt. Hier wird nichts neu begutachtet. Das ist Aufgabe des Medizinischen Dienstes und ein völlig anderer Termin mit anderen Leuten.
  • Wir kommen in Ihren Stadtteil. Von Wattenscheid bis Langendreer sind das schnell 20 Kilometer. Wir planen den Termin so, dass die Anfahrt zu Ihrem Stadtteil passt – nicht umgekehrt.
Der Termin

So läuft Ihr Beratungseinsatz in Bochum ab.

15 Sekunden: Wir kommen zu Ihnen nach Hause, führen die Beratung durch und melden sie fristgerecht Ihrer Pflegekasse.

Gesetzliche Grundlage

Warum der Termin verpflichtend ist.

Pflegegeld ist an eine Bedingung geknüpft: Wer zu Hause gepflegt wird, muss den Beratungseinsatz regelmäßig abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Der Nachweis geht an die Pflegekasse.

Fehlt der Nachweis, ist das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Eine Prozentzahl nennt das Gesetz bewusst nicht.

Wer wann muss – und wer darf:

  • Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld: halbjährlich einmal, verpflichtend
  • Pflegegrad 4 und 5: zusätzlich freiwillig vierteljährlich möglich
  • Pflegegrad 1: halbjährlich, freiwillig – der Anspruch besteht trotzdem
  • Wer nur Sachleistungen bezieht: halbjährlich freiwillig, ebenfalls auf Kassenkosten
  • Jede zweite Beratung auf Wunsch per Videokonferenz – befristet bis 31. März 2027
  • Die erste Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden

Wichtige Abgrenzung

Alles zum Ablauf, zu den Fristen und zu den Rechten rund um den Beratungseinsatz steht ausführlich auf unserer Seite Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese Seite hier ergänzt sie um alles, was in Bochum konkret ist. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

„In Bochum fragen die Leute zuerst, wer überhaupt zuständig ist. Die ehrliche Antwort: für diesen Termin Sie selbst – Sie dürfen wählen."

Ihr Team vom Deutschen Pflegebeistand

Für wen wir nach Bochum kommen.

Alltagssituation in der häuslichen Pflege
Wir kommen zu Ihnen nach Hause – Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und alle weiteren Stadtteile.

Drei typische Anlässe. Der häufigste ist ein Brief, der plötzlich eine Frist enthält.

Erinnerung der Pflegekasse

Ein Schreiben nennt einen Stichtag. In einer Großstadt heißt das oft: erst einmal herausfinden, wer das machen darf. Wir nehmen Ihnen diesen Schritt ab.

  • Frist im Blick
  • Nachweis geht direkt raus
  • Kein Suchen nach Zuständigkeiten

Pflegende Angehörige

Sie pflegen selbst und haben konkrete Fragen zum Alltag. Der Termin richtet sich ausdrücklich auch an Sie, nicht nur an die pflegebedürftige Person.

  • Praktische Handgriffe
  • Entlastung im Blick
  • Zeit für Rückfragen

Pflegedienst im Haus

Wer ausschließlich Sachleistungen bezieht, kann die Beratung halbjährlich freiwillig abrufen – auf Kosten der Pflegekasse, ohne Verpflichtung.

  • Freiwillig
  • Kostenfrei
  • Gleicher Ablauf

Wer den Beratungseinsatz machen darf – und wer sonst noch hilft.

Den gesetzlichen Beratungseinsatz darf nur durchführen, wer nach § 37 Abs. 3b SGB XI dafür anerkannt oder zugelassen ist – wir sind anerkannt. Die kommunalen Stellen in Bochum helfen Ihnen bei allen anderen Pflegefragen; wir nennen sie Ihnen, weil beides zusammengehört.

Unser Weg

Deutscher Pflegebeistand

Wir kommen als Hausbesuch zu Ihnen in Bochum, führen den Beratungseinsatz durch und übermitteln den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Anerkannt nach § 37 Abs. 3 SGB XI, für Sie kostenfrei.

Bochumer Seniorenbüros

sechs Stadtteilbüros
z. B. Seniorenbüro Mitte, Heuversstraße 2, 44793 Bochum
Telefon 0234 910-5375 · Offizielle Seite

Sechs neutrale Anlaufstellen in allen Stadtbezirken – alle Adressen in der städtischen Übersicht.

Seniorentelefon der Stadt Bochum

Amt für Soziales
Husemann Karree, Viktoriastraße 14c, 44777 Bochum
Telefon 0234 910-2844 · Offizielle Seite

Zentrale städtische Anlaufstelle zu pflegerischen Angeboten und Wohnen im Alter.

Wichtig zur Abgrenzung: Die hier genannten kommunalen Stellen beraten trägerunabhängig und kostenlos – zu Leistungen, Wohnen im Alter und Entlastung vor Ort. Den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen sie nicht – dafür ist eine eigene Anerkennung nötig, die wir haben. Wir nennen Ihnen beide Wege, damit Sie wissen, wer wofür zuständig ist.

Wobei wir konkret helfen.

Drei Dinge, die den Termin über die Pflichterfüllung hinausheben.

Ordnung im Zuständigkeits-Dschungel

Seniorenbüro, Seniorentelefon, Pflegekasse, Pflegedienst: Wir sagen Ihnen, wer wofür zuständig ist und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist.

Sie wissen, wo Sie anrufen müssen.

Handgriffe für den Alltag

Umlagern, Aufstehen, Waschen. Kleine Änderungen im Ablauf sparen jeden Tag Kraft – das ist der eigentliche Zweck des Termins.

Praktisch, nicht theoretisch.

Nachweis ohne Ihr Zutun

Die Dokumentation geht fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Kein Formular, kein Einschreiben, kein Nachfassen.

Erledigt ist erledigt.

Ablauf

So läuft es in Bochum ab.

Ein Formular genügt. Den Rest organisieren wir – inklusive einer Anfahrt, die zu Ihrem Stadtteil passt.

Unterlagen für den Beratungseinsatz liegen bereit
Vom Anruf zum Nachweis Erstens: Sie melden sich, wir stimmen einen Termin ab. Zweitens: Der Beratungseinsatz findet bei Ihnen zu Hause in Bochum statt. Drittens: Wir dokumentieren und übermitteln den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Vom Anruf zum Nachweis Drei Schritte – zwei davon liegen bei uns. Termin nach Ihrer Wahl fristgerecht Sie melden sich Formular oder Anruf wir rufen zurück Beratung bei Ihnen rund 30 bis 45 Minuten kein Prüfbesuch Nachweis an die Kasse wir übermitteln Pflegegeld bleibt sicher Erste Beratung immer in der eigenen Häuslichkeit Vom Anruf zum Nachweis Drei Schritte, zwei bei uns. Sie melden sich Formular oder Anruf wir rufen zurück Termin nach Ihrer Wahl Beratung bei Ihnen rund 30 bis 45 Minuten kein Prüfbesuch fristgerecht Nachweis an die Kasse wir übermitteln Pflegegeld bleibt sicher
Drei Schritte – Ihr Teil ist der erste.

Turnus, Video und Einsatzgebiet in Bochum

  • HalbjährlichPflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld – verpflichtend (§ 37 Abs. 3)
  • Vierteljährlichbei Pflegegrad 4 und 5 zusätzlich möglich, freiwillig
  • Jede zweite per Videoauf Ihren Wunsch, befristet bis 31. März 2027 – die erste immer zu Hause
  • EinsatzgebietWattenscheid · Langendreer · Weitmar · Wiemelhausen · Querenburg · Stiepel · Linden · Dahlhausen · Gerthe · Riemke · Hamme · Altenbochum · Werne · Höntrop

Kosten entstehen Ihnen nicht: Der Beratungseinsatz wird von Ihrer Pflegekasse getragen. Auch außerhalb von Bochum sind wir unterwegs – eine Übersicht finden Sie unter Pflegeberatung im Ruhrgebiet und Ennepe-Ruhr-Kreis.

1 Sie fordern einen Rückruf an

Kurzes Formular, wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden und stimmen den Termin ab.

2 Wir kommen zu Ihnen

Zu Ihnen nach Hause in Bochum – in aller Ruhe, ohne Zeitdruck, mit Angehörigen wenn Sie möchten.

3 Wir beraten praktisch

Handgriffe, Entlastungsmöglichkeiten, offene Fragen. Und wir sagen Ihnen, was es sonst noch gibt.

4 Wir melden den Nachweis

Die Dokumentation geht fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Damit ist die Pflicht erfüllt.

Unser Leistungsumfang.

Damit Sie wissen, was Sie erwartet: Das gehört zum Beratungseinsatz – und das ausdrücklich nicht.

Das übernehmen wir

  • Hausbesuch zum vereinbarten Termin
  • Pflegesituation gemeinsam durchgehen
  • Praktische Handgriffe zeigen
  • Auf Entlastungsangebote hinweisen
  • Dokumentation erstellen
  • Nachweis fristgerecht übermitteln

Auf Wunsch mit einem festen Ansprechpartner, der in Bochum unterwegs ist und Ihre Situation kennt.

Rechtliche Einordnung

Der Beratungseinsatz ist eine pflegefachliche Beratung, keine Begutachtung und keine Rechtsberatung.

  • ! Keine Prüfung Ihrer Wohnung und keine Kontrolle.
  • ! Keine Begutachtung und keine Änderung Ihres Pflegegrads.
  • ! Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Über Leistungen entscheidet Ihre Pflegekasse. Geht es um die rechtliche Bewertung eines Bescheids, nennen wir Ihnen Sozialverbände wie VdK und SoVD oder eine Fachanwältin für Sozialrecht – mehr dazu auf unserer Seite zu Bescheiden und Widersprüchen.

Was Ihre Pflegekasse erfährt.

Gerade wer mit mehreren Stellen zu tun hat, will das genau wissen. Die Antwort ist kurz.

Die Beratungsperson erstellt einen Nachweis über den Beratungsbesuch und übermittelt ihn an Ihre Pflegekasse (§ 37 Abs. 4 SGB XI). Empfehlungen zu weiteren Hilfen kommen nur mit Ihrer Einwilligung hinein.

Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3a und Abs. 4 SGB XI

  • geht immer raus Der Nachweis über den Besuch Dass der Beratungseinsatz stattgefunden hat, wird der Pflegekasse mitgeteilt. Genau darum geht es – sonst wird das Pflegegeld gekürzt.
  • nur mit Einwilligung Empfehlungen zu weiteren Hilfen Wenn wir auf Pflegekurse, den Pflegestützpunkt oder eine Pflegeberatung nach § 7a hinweisen, kommt das nur mit Ihrer Zustimmung in den Nachweis.
  • bleibt bei Ihnen Alles Persönliche Was Sie erzählen, wie Ihre Wohnung aussieht, wie es in der Familie läuft: Das ist kein Gegenstand der Meldung.

Mit uns oder ohne – der Unterschied.

Dieselbe gesetzliche Pflicht, zwei sehr verschiedene Erfahrungen.

Ohne Begleitung

  • Erst klären, wer überhaupt zuständig ist
  • Sechs Seniorenbüros, sechs Nummern
  • Anfahrt quer durch die Stadt
  • Nachweis selbst nachhalten
  • Kürzung droht bei Versäumnis

Mit dem DPB

  • Zuständigkeiten sortiert
  • Ein Ansprechpartner statt sechs
  • Termin in Ihrem Stadtteil
  • Nachweis geht automatisch raus
  • Pflegegeld bleibt sicher
Beratungseinsatz vereinbaren

Wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden und stimmen den Termin mit Ihnen ab.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz in Bochum.

Turnus, Kosten, Ablauf, Videokonferenz – die Fragen, die im Erstgespräch fast immer kommen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Fordern Sie einen Rückruf an – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden.

Wie oft muss ich den Beratungseinsatz abrufen?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld halbjährlich einmal, verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig ein vierteljährlicher Termin möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht ein halbjährlicher Anspruch, aber keine Pflicht (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Was kostet mich das?
Nichts. Der Beratungseinsatz wird von Ihrer Pflegekasse getragen. Sie zahlen weder Fahrtkosten noch Honorar.
Was passiert, wenn ich den Termin nicht abrufe?
Dann ist das Pflegegeld angemessen zu kürzen, im Wiederholungsfall zu entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Eine feste Prozentzahl nennt das Gesetz nicht – wer Ihnen eine nennt, hat sie erfunden. Sobald der Nachweis vorliegt, wird das Pflegegeld in der Regel wieder in voller Höhe gezahlt.
Ist das eine Kontrolle meiner Wohnung?
Nein. Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der praktischen Unterstützung der Pflegenden (§ 37 Abs. 3a SGB XI). Es wird nichts geprüft und nichts bewertet.
Wird dabei mein Pflegegrad neu begutachtet?
Nein. Das ist ein völlig anderer Termin und ein anderer Personenkreis. Wie die Begutachtung abläuft, steht auf unserer Seite Vorbereitung auf die MD-Begutachtung.
Ist auch eine Beratung per Videokonferenz möglich?
Auf Ihren Wunsch ist jede zweite Beratung per Videokonferenz möglich – derzeit befristet bis einschließlich 31. März 2027. Die erste Beratung muss aber in der eigenen Häuslichkeit stattfinden (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Wie lange dauert der Termin?
In der Regel 30 bis 45 Minuten. Wenn Sie mehr Fragen haben, nehmen wir uns die Zeit – eine Obergrenze gibt es nicht.
Muss ich etwas vorbereiten?
Nichts Aufwendiges. Hilfreich ist, wenn der Pflegegrad-Bescheid und – falls vorhanden – der Medikamentenplan griffbereit liegen. Alles Weitere besprechen wir vor Ort.
Können Angehörige dabei sein?
Sehr gern. Wer täglich pflegt, hat meist die konkreteren Fragen. Der Termin richtet sich ausdrücklich auch an die häuslich Pflegenden.
Kommen Sie in alle Bochumer Stadtteile?
Ja – Wattenscheid, Langendreer, Weitmar, Wiemelhausen, Querenburg, Stiepel, Linden, Dahlhausen, Gerthe, Riemke, Hamme, Altenbochum, Werne, Höntrop und alle weiteren. Wir planen den Termin so, dass die Anfahrt zu Ihrem Stadtteil passt.
Bochum ist kreisfrei – wer ist für Pflegeberatung zuständig?
Anders als in den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises gibt es in Bochum keine Kreisebene: Zuständig ist die Stadt selbst. Sie unterhält sechs Seniorenbüros in den Stadtbezirken sowie das Seniorentelefon im Amt für Soziales. Beide Stellen beraten trägerunabhängig und kostenlos.
Muss ich zum Seniorenbüro gehen oder kommen Sie?
Wir kommen zu Ihnen – die erste Beratung muss ohnehin in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Das Seniorenbüro ist eine kommunale Anlaufstelle für allgemeine Pflegefragen; den gesetzlichen Beratungseinsatz übernimmt es nicht. Dafür braucht es eine eigene Anerkennung, die wir haben (§ 37 Abs. 3b SGB XI).
Kommen Sie auch in die Nachbarstädte?
Ja. Wir sind im gesamten Ruhrgebiet und im Ennepe-Ruhr-Kreis unterwegs – mit eigenen Seiten für Witten, Herdecke, Wetter (Ruhr) und Hattingen. Ob wir darüber hinaus zu Ihrem Wohnort kommen können, sagen wir Ihnen verbindlich, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Fordern Sie einfach einen Rückruf an und nennen Sie Ihren Ort.
Was ändert sich durch die Pflegereform 2027?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026) sieht ab 2027 neue Regeln vor. Das Pflegegeld bleibt und soll steigen. Aus dem Entlastungsbetrag soll ab Pflegegrad 2 das Sozialraumbudget werden; bei Pflegegrad 1 soll er entfallen. Die Verhinderungspflege soll als eigener Anspruch entfallen. Beratungsbesuche nach § 37.3 und Schulungen zu Hause nach § 45 sollen bis Ende 2028 bleiben, danach soll die Pflegebegleitung sie übernehmen. Ein Gesetz ist das noch nicht – das Gesetzgebungsverfahren läuft. Bis dahin gilt das heutige Recht, so wie es auf dieser Seite steht. Alle geplanten Änderungen: Pflegereform 2027.

Quellen & Stand — 9. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI (Turnus, Videokonferenz bis 31. März 2027, erste Beratung in der eigenen Häuslichkeit), § 37 Abs. 3a SGB XI (Zweck und Hinweispflichten), § 37 Abs. 3b und Abs. 7 SGB XI (freie Wahl der Beratungsstelle), § 37 Abs. 4 SGB XI (Nachweis an die Pflegekasse) sowie § 37 Abs. 6 SGB XI (Kürzung, im Wiederholungsfall Entzug). Angaben zu den kommunalen Stellen in Bochum nach deren eigenen Veröffentlichungen. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Termin in Bochum vereinbaren. Frist erledigt.

Wir kommen in Ihren Stadtteil, beraten in Ruhe und melden den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse.

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Kurzes Formular · wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden
02302 / 205 72 75

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