Pflegende Angehörige
Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater oder Ihren Partner und haben es sich bisher selbst beigebracht.
- Handgriffe richtig lernen
- Den eigenen Rücken schonen
- Sicherer werden
Pflegeschulung nach § 45 SGB XI
Ihr gesetzlicher Anspruch: eine Schulung, die Ihnen die Handgriffe zeigt – auf Wunsch dort, wo Sie pflegen.
Kurzes Formular – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden zurück.

Viele stellen sich einen Kurs im Gemeindesaal vor, bei dem jemand Folien zeigt. Das Gesetz will etwas anderes: Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln.
33 Sekunden statt langer Erklärungen: wer zu Ihnen kommt, was Sie üben – und warum Sie dafür weder einen Pflegegrad noch Geld brauchen.
Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen (§ 45 Abs. 1 SGB XI).
Unentgeltlich heißt: kein Eigenanteil, keine Zuzahlung, kein Gutschein nötig.
Wichtige Abgrenzung
Wir schulen fachlich, leisten aber keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine medizinische Behandlung. Nicht zu verwechseln mit dem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 (Pflichtnachweis bei Pflegegeldbezug) und der Pflegeberatung nach § 7a (Versorgungsplan). Was wann sinnvoll ist, haben wir gesondert gegenübergestellt.
„Die meisten Rückenschäden in der häuslichen Pflege entstehen nicht durch schwere Arbeit, sondern durch falsch angewöhnte Bewegungen."

Der Anspruch ist breiter, als die meisten denken: Angehörige – und ausdrücklich auch sonstige Personen, die sich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit interessieren.
Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater oder Ihren Partner und haben es sich bisher selbst beigebracht.
Sie sind nicht verwandt, helfen aber regelmäßig. Auch dann steht Ihnen die Schulung zu.
Der Pflegefall ist absehbar – nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Diagnose. Jetzt zu lernen ist leichter als mittendrin.
Das Gesetz kennt mehrere Wege. Welcher zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie viel Zeit Sie haben und wie konkret Ihre Fragen sind.
Der klassische Weg. Vorteil: Sie hören die Fragen der anderen und merken, dass Sie mit vielem nicht allein sind.
Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt (§ 45 Abs. 1 SGB XI). Geübt wird an Ihrem Bett, Ihrem Bad, Ihrer Treppe. Diesen Weg gehen wir.
Digitale Pflegekurse sollen die Kassen ebenfalls anbieten. Sie ersetzen den Kurs vor Ort aber nicht – die Pflicht dazu bleibt ausdrücklich bestehen.
Wer die Schulung durchführen darf: Die Pflegekasse kann die Kurse selbst durchführen, gemeinsam mit anderen Kassen – oder geeignete andere Einrichtungen damit beauftragen (§ 45 Abs. 2 SGB XI). Deshalb müssen Sie nicht auf einen Termin Ihrer Kasse warten, wenn Ihnen ein anderer Anbieter besser passt.
Drei Dinge, die in der häuslichen Pflege am schnellsten schiefgehen – und am leichtesten zu lernen sind.
Die meisten heben. Richtig ist: verlagern, drehen, das Gewicht führen. Das ist keine Frage der Muskeln, sondern der Technik – und in einer Stunde zu lernen.
Danach schaffen Sie allein, wofür Sie vorher zu zweit waren.
Bad, Flur, Treppe, Nachtweg: Wir schauen uns die konkreten Stellen an, an denen es bei Ihnen eng wird, und zeigen, was hilft.
Oft reichen kleine Änderungen, die nichts kosten.
Pflegende halten lange durch und merken zu spät, dass es zu viel wird. Das Gesetz nennt die Vorbeugung solcher Belastungen ausdrücklich als Ziel.
Wir sprechen darüber, bevor es so weit ist.
Ihr Aufwand ist ein Anruf. Danach kommen wir zu Ihnen, üben mit Ihnen an Ihren eigenen Möbeln – und bleiben für Rückfragen erreichbar.
Was Sie über den Anspruch wissen sollten
Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse; sie kann geeignete andere Einrichtungen mit der Durchführung beauftragen (§ 45 Abs. 2 SGB XI).
Wen pflegen Sie, was fällt schwer, wo tut es weh? Danach richtet sich, was wir üben.
Bett, Bad, Flur, Treppe. Geübt wird dort, wo es später auch passieren muss.
Erst zeigen, dann gemeinsam, dann Sie allein – bis es sitzt.
Für Rückfragen und für eine Auffrischung, wenn sich die Situation ändert.
Damit Sie wissen, was Sie erwartet: Das zeigen wir Ihnen – und das ist ausdrücklich nicht Teil einer Pflegeschulung.
Auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, an Ihren eigenen Möbeln – unentgeltlich nach § 45 SGB XI.
Der Deutsche Pflegebeistand schult pflegende Angehörige. Behandelt wird nicht.
Für medizinische Fragen bleibt Ihre Ärztin zuständig, für die tägliche Versorgung ein ambulanter Pflegedienst. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das selbst sicher können – wir tun es nicht an Ihrer Stelle.
Eine Schulung ist keine Prüfung. Trotzdem sollten Sie wissen, was gemeldet wird und was nicht.
Gemeldet wird die Teilnahme, damit die Kasse die Schulung als Leistung nach § 45 SGB XI abrechnen kann. Was Sie dabei erzählen, wie schnell Sie lernen oder wie Ihre Wohnung aussieht, geht niemanden etwas an.
Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI · Datenschutz nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Der Unterschied zeigt sich nicht am Kurstag, sondern beim nächsten Aufstehen aus dem Sessel.
Wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden und klären, was bei Ihnen ansteht.
Kosten, Teilnahme, Ort, Abgrenzung zu anderen Terminen – die Fragen, die im Erstgespräch fast immer kommen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Fordern Sie einen Rückruf an – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden.
Quellen & Stand — 9. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI – Abs. 1 (unentgeltliche Schulungskurse für Angehörige und ehrenamtlich Interessierte, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung in der häuslichen Umgebung auf Wunsch, digitale Kurse ergänzend) und Abs. 2 (die Pflegekasse kann geeignete andere Einrichtungen beauftragen). Wir schulen fachlich und leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG; medizinische Behandlung bleibt Sache Ihrer Ärztin.
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, übt die Handgriffe an Ihren eigenen Möbeln und bleibt für Rückfragen erreichbar. Unentgeltlich nach § 45 SGB XI.
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