Pflegeschulung nach § 45 SGB XI

Pflegen lernen, bevor der Rücken es lehrt.

Ihr gesetzlicher Anspruch: eine Schulung, die Ihnen die Handgriffe zeigt – auf Wunsch dort, wo Sie pflegen.

Schulung anfragen

Kurzes Formular – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden zurück.

  • Unentgeltlich, ohne Zuzahlung
  • Auf Wunsch bei Ihnen zu Hause
  • Auch für Nachbarn und Freunde
  • Kein Pflegegrad nötig
Film ansehen · 33 Sek. Pflegefachkraft des Deutschen Pflegebeistands zeigt einer pflegenden Angehörigen einen sicheren Handgriff im Wohnzimmer
Unentgeltlich für Sie

Kein Vortrag. Üben mit den eigenen Händen.

Viele stellen sich einen Kurs im Gemeindesaal vor, bei dem jemand Folien zeigt. Das Gesetz will etwas anderes: Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln.

  • Es geht um Handgriffe. Aufstehen, Umsetzen, Lagern, Waschen: Dinge, die man einmal richtig gezeigt bekommen muss – und dann selbst kann.
  • Auf Wunsch in Ihrer Wohnung. Die Schulung findet auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person in der häuslichen Umgebung statt (§ 45 Abs. 1 SGB XI) – an Ihren Möbeln, in Ihrem Bad.
  • Auch zu Ihrem eigenen Schutz. Das Gesetz nennt ausdrücklich das Ziel, pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen.
Die Schulung

Sehen Sie, wie eine Pflegeschulung wirklich abläuft.

33 Sekunden statt langer Erklärungen: wer zu Ihnen kommt, was Sie üben – und warum Sie dafür weder einen Pflegegrad noch Geld brauchen.

Gesetzliche Grundlage

Was die Pflegeschulung ist.

Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen (§ 45 Abs. 1 SGB XI).

Unentgeltlich heißt: kein Eigenanteil, keine Zuzahlung, kein Gutschein nötig.

Das lernen Sie bei uns:

  • Sicher aufstehen, umsetzen und lagern – ohne den eigenen Rücken zu ruinieren
  • Körperpflege, die für beide Seiten würdevoll bleibt
  • Umgang mit Hilfsmitteln: was wofür gedacht ist und wie es richtig sitzt
  • Anzeichen erkennen, bei denen ärztliche Hilfe nötig wird
  • Wie Sie Ihre eigene Belastung im Blick behalten, bevor sie zu groß wird

Wichtige Abgrenzung

Wir schulen fachlich, leisten aber keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine medizinische Behandlung. Nicht zu verwechseln mit dem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 (Pflichtnachweis bei Pflegegeldbezug) und der Pflegeberatung nach § 7a (Versorgungsplan). Was wann sinnvoll ist, haben wir gesondert gegenübergestellt.

„Die meisten Rückenschäden in der häuslichen Pflege entstehen nicht durch schwere Arbeit, sondern durch falsch angewöhnte Bewegungen."

Ihr Team vom Deutschen Pflegebeistand

Wer teilnehmen darf.

Kleine Gruppe pflegender Angehöriger in einem hellen Schulungsraum
Der Anspruch gilt nicht nur für Familienangehörige – auch Nachbarn und Freunde, die helfen wollen, dürfen teilnehmen.

Der Anspruch ist breiter, als die meisten denken: Angehörige – und ausdrücklich auch sonstige Personen, die sich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit interessieren.

Pflegende Angehörige

Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater oder Ihren Partner und haben es sich bisher selbst beigebracht.

  • Handgriffe richtig lernen
  • Den eigenen Rücken schonen
  • Sicherer werden

Nachbarn und Freunde

Sie sind nicht verwandt, helfen aber regelmäßig. Auch dann steht Ihnen die Schulung zu.

  • Kein Verwandtschaftsnachweis
  • Ehrenamtliches Engagement zählt
  • Unentgeltlich wie für alle

Familien, die sich vorbereiten

Der Pflegefall ist absehbar – nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Diagnose. Jetzt zu lernen ist leichter als mittendrin.

  • Vor dem Ernstfall
  • Wohnung mitgedacht
  • Gemeinsam üben

Gruppe, zu Hause oder digital – Sie entscheiden.

Das Gesetz kennt mehrere Wege. Welcher zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie viel Zeit Sie haben und wie konkret Ihre Fragen sind.

Kurs in der Gruppe

Der klassische Weg. Vorteil: Sie hören die Fragen der anderen und merken, dass Sie mit vielem nicht allein sind.

Unser Weg

Einzelschulung bei Ihnen zu Hause

Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt (§ 45 Abs. 1 SGB XI). Geübt wird an Ihrem Bett, Ihrem Bad, Ihrer Treppe. Diesen Weg gehen wir.

Digital ergänzen

Digitale Pflegekurse sollen die Kassen ebenfalls anbieten. Sie ersetzen den Kurs vor Ort aber nicht – die Pflicht dazu bleibt ausdrücklich bestehen.

Wer die Schulung durchführen darf: Die Pflegekasse kann die Kurse selbst durchführen, gemeinsam mit anderen Kassen – oder geeignete andere Einrichtungen damit beauftragen (§ 45 Abs. 2 SGB XI). Deshalb müssen Sie nicht auf einen Termin Ihrer Kasse warten, wenn Ihnen ein anderer Anbieter besser passt.

Wobei wir konkret helfen.

Drei Dinge, die in der häuslichen Pflege am schnellsten schiefgehen – und am leichtesten zu lernen sind.

Bewegen ohne Kraft

Die meisten heben. Richtig ist: verlagern, drehen, das Gewicht führen. Das ist keine Frage der Muskeln, sondern der Technik – und in einer Stunde zu lernen.

Danach schaffen Sie allein, wofür Sie vorher zu zweit waren.

Sicherheit in der Wohnung

Bad, Flur, Treppe, Nachtweg: Wir schauen uns die konkreten Stellen an, an denen es bei Ihnen eng wird, und zeigen, was hilft.

Oft reichen kleine Änderungen, die nichts kosten.

Die eigene Grenze kennen

Pflegende halten lange durch und merken zu spät, dass es zu viel wird. Das Gesetz nennt die Vorbeugung solcher Belastungen ausdrücklich als Ziel.

Wir sprechen darüber, bevor es so weit ist.

Ablauf

So läuft die Schulung ab.

Ihr Aufwand ist ein Anruf. Danach kommen wir zu Ihnen, üben mit Ihnen an Ihren eigenen Möbeln – und bleiben für Rückfragen erreichbar.

Zwei Paar Hände üben an einem gerollten Handtuch eine Lagerungstechnik
Von der Anfrage zur sicheren Bewegung Erstens: Sie melden sich über das Rückruf-Formular. Zweitens: Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und übt die Handgriffe mit Ihnen an Ihren eigenen Möbeln. Drittens: Sie können es selbst und erreichen uns bei Rückfragen weiterhin. Von der Anfrage zur sicheren Bewegung Sie melden sich – geübt wird bei Ihnen, nicht im Seminarraum. Termin steht und danach Sie melden sich Rückruf-Formular ausfüllen dauert wenige Minuten Wir üben mit Ihnen bei Ihnen zu Hause an Ihren eigenen Möbeln Sie können es Rückfragen jederzeit Auffrischung möglich unentgeltlich nach § 45 SGB XI Von der Anfrage zum Können Sie melden sich – geübt wird bei Ihnen. Sie melden sich Rückruf-Formular ausfüllen dauert wenige Minuten Termin steht Wir üben mit Ihnen bei Ihnen zu Hause an Ihren eigenen Möbeln und danach Sie können es Rückfragen jederzeit Auffrischung möglich
Drei Schritte – der mittlere findet in Ihrer Wohnung statt.

Was Sie über den Anspruch wissen sollten

  • Unentgeltlichkein Eigenanteil, keine Zuzahlung, kein Gutschein nötig
  • Auch ohne VerwandtschaftAngehörige und ehrenamtlich Interessierte gleichermaßen
  • Auf Wunsch zu Hausewenn Pflegeperson und pflegebedürftige Person das möchten
  • Digital nur ergänzenddie Pflicht zu Kursen vor Ort bleibt unberührt

Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse; sie kann geeignete andere Einrichtungen mit der Durchführung beauftragen (§ 45 Abs. 2 SGB XI).

1 Wir hören zu

Wen pflegen Sie, was fällt schwer, wo tut es weh? Danach richtet sich, was wir üben.

2 Wir schauen uns die Wohnung an

Bett, Bad, Flur, Treppe. Geübt wird dort, wo es später auch passieren muss.

3 Wir üben gemeinsam

Erst zeigen, dann gemeinsam, dann Sie allein – bis es sitzt.

4 Wir bleiben erreichbar

Für Rückfragen und für eine Auffrischung, wenn sich die Situation ändert.

Unser Leistungsumfang.

Damit Sie wissen, was Sie erwartet: Das zeigen wir Ihnen – und das ist ausdrücklich nicht Teil einer Pflegeschulung.

Das übernehmen wir

  • Bewegen, Umsetzen und Lagern üben
  • Körperpflege würdevoll gestalten
  • Hilfsmittel richtig einsetzen
  • Warnzeichen erkennen
  • Wohnumfeld sicherer machen
  • Eigene Belastung im Blick behalten

Auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, an Ihren eigenen Möbeln – unentgeltlich nach § 45 SGB XI.

Rechtliche Einordnung

Der Deutsche Pflegebeistand schult pflegende Angehörige. Behandelt wird nicht.

  • ! Keine medizinische Behandlung oder Diagnostik.
  • ! Keine Übernahme der Pflege selbst.
  • ! Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Für medizinische Fragen bleibt Ihre Ärztin zuständig, für die tägliche Versorgung ein ambulanter Pflegedienst. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das selbst sicher können – wir tun es nicht an Ihrer Stelle.

Was Ihre Pflegekasse davon erfährt.

Eine Schulung ist keine Prüfung. Trotzdem sollten Sie wissen, was gemeldet wird und was nicht.

Gemeldet wird die Teilnahme, damit die Kasse die Schulung als Leistung nach § 45 SGB XI abrechnen kann. Was Sie dabei erzählen, wie schnell Sie lernen oder wie Ihre Wohnung aussieht, geht niemanden etwas an.

Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI · Datenschutz nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO

  • geht mit Dass Sie teilgenommen haben Datum und Umfang der Schulung – die Grundlage für die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
  • nur mit Ihrer Einwilligung Alles Weitere Beobachtungen zur Pflegesituation geben wir nur weiter, wenn Sie das ausdrücklich möchten.
  • nie Eine Bewertung Ihrer Pflege Es gibt keine Note, keinen Test und keinen Bericht darüber, wie gut Sie pflegen. Das ist nicht Gegenstand einer Schulung.

Was sich nach einer Schulung ändert.

Der Unterschied zeigt sich nicht am Kurstag, sondern beim nächsten Aufstehen aus dem Sessel.

Ohne Begleitung

  • Handgriffe selbst zusammengereimt
  • Rücken meldet sich nach Wochen
  • Hilfsmittel liegen ungenutzt herum
  • Unsicherheit bei jedem Transfer
  • Zu zweit, was einer schaffen könnte

Mit dem DPB

  • Technik einmal richtig gezeigt
  • Bewegungen, die den Rücken schonen
  • Hilfsmittel sitzen und werden genutzt
  • Sicherheit im Ablauf
  • Allein machbar, wenn es sein muss
Schulung anfragen

Wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden und klären, was bei Ihnen ansteht.

Häufige Fragen

Das fragen uns pflegende Angehörige am häufigsten.

Kosten, Teilnahme, Ort, Abgrenzung zu anderen Terminen – die Fragen, die im Erstgespräch fast immer kommen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Fordern Sie einen Rückruf an – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden.

Was kostet mich die Pflegeschulung?
Für Sie nichts. § 45 Abs. 1 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, die Schulungskurse unentgeltlich durchzuführen. Es gibt keinen Eigenanteil, keine Zuzahlung und Sie brauchen dafür auch keinen Gutschein.
Muss ich verwandt sein, um teilnehmen zu dürfen?
Nein. Der Anspruch gilt für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen. Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die regelmäßig helfen, dürfen ebenso teilnehmen.
Kommen Sie zu mir nach Hause?
Ja. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt (§ 45 Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Das ist der sinnvollste Weg, weil an Ihren eigenen Möbeln geübt wird – ein Handgriff, der im Seminarraum funktioniert, passt zu Hause manchmal nicht.
Braucht die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad?
Für die Teilnahme am Kurs verlangt § 45 SGB XI keinen Pflegegrad – der Anspruch richtet sich an die Pflegenden. Für eine Schulung in der häuslichen Umgebung muss die pflegebedürftige Person allerdings einverstanden sein. Ob in Ihrem Fall alles passt, klären wir vorab am Telefon.
Wie lange dauert eine Schulung?
Das hängt davon ab, was Sie brauchen. Eine Einzelschulung zu Hause ist meist in ein bis zwei Terminen erledigt, weil sie sich genau auf Ihre Situation beschränkt. Gruppenkurse laufen üblicherweise über mehrere Abende. Eine gesetzliche Vorgabe zur Dauer gibt es nicht.
Was unterscheidet die Schulung vom Beratungseinsatz nach § 37.3?
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 ist bei Pflegegeldbezug Pflicht und dient dem Nachweis gegenüber der Kasse. Die Pflegeschulung ist freiwillig und vermittelt Fertigkeiten. Beides steht Ihnen nebeneinander zu; eine Gegenüberstellung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegekurs oder Beratungsbesuch.
Und was unterscheidet sie von der Pflegeberatung nach § 7a?
Die Pflegeberatung nach § 7a ordnet Leistungen ein und mündet in einen Versorgungsplan – sie beantwortet die Frage „was steht uns zu". Die Schulung beantwortet die Frage „wie mache ich es". Viele Familien brauchen beides, aber nacheinander.
Geht das auch digital?
Teilweise. Die Pflegekassen sollen auch digitale Pflegekurse anbieten – die Pflicht, Kurse vor Ort durchzuführen, bleibt davon ausdrücklich unberührt (§ 45 Abs. 1 SGB XI). Für Handgriffe ist der Termin vor Ort durch nichts zu ersetzen; digitale Angebote eignen sich gut zum Auffrischen.
Muss ich die Schulung bei meiner eigenen Pflegekasse machen?
Nein. Die Kasse kann die Kurse selbst durchführen, gemeinsam mit anderen Kassen oder geeignete andere Einrichtungen damit beauftragen (§ 45 Abs. 2 SGB XI). Sie müssen also nicht auf den nächsten freien Termin Ihrer Kasse warten.
Wie oft darf ich teilnehmen?
Das Gesetz nennt keine Obergrenze. Sinnvoll ist eine Auffrischung immer dann, wenn sich etwas ändert – nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einem neuen Hilfsmittel oder wenn die Beweglichkeit nachlässt. Sprechen Sie uns einfach an.
Was sollte ich für den Termin bereitlegen?
Nichts Besonderes. Hilfreich ist, wenn vorhandene Hilfsmittel greifbar sind – Rollator, Aufstehhilfe, Duschhocker, Bettgriff. Wir schauen dann gleich, ob sie richtig eingestellt sind. Sehr oft ist genau das der schnellste Gewinn.
Kommen Sie auch in meine Region?
Unser Schwerpunkt liegt im Ruhrgebiet und im Ennepe-Ruhr-Kreis. Ob wir darüber hinaus zu Ihnen kommen können, sagen wir Ihnen verbindlich, bevor Sie irgendetwas unterschreiben – fordern Sie dazu einfach einen Rückruf an und nennen Sie Ihren Wohnort.
Was ändert sich durch die Pflegereform 2027?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026) sieht ab 2027 neue Regeln vor. Das Pflegegeld bleibt und soll steigen. Aus dem Entlastungsbetrag soll ab Pflegegrad 2 das Sozialraumbudget werden; bei Pflegegrad 1 soll er entfallen. Die Verhinderungspflege soll als eigener Anspruch entfallen. Beratungsbesuche nach § 37.3 und Schulungen zu Hause nach § 45 sollen bis Ende 2028 bleiben, danach soll die Pflegebegleitung sie übernehmen. Ein Gesetz ist das noch nicht – das Gesetzgebungsverfahren läuft. Bis dahin gilt das heutige Recht, so wie es auf dieser Seite steht. Alle geplanten Änderungen: Pflegereform 2027.

Quellen & Stand — 9. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI – Abs. 1 (unentgeltliche Schulungskurse für Angehörige und ehrenamtlich Interessierte, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung in der häuslichen Umgebung auf Wunsch, digitale Kurse ergänzend) und Abs. 2 (die Pflegekasse kann geeignete andere Einrichtungen beauftragen). Wir schulen fachlich und leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG; medizinische Behandlung bleibt Sache Ihrer Ärztin.

Einmal richtig gezeigt bekommen. Dann selbst können.

Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, übt die Handgriffe an Ihren eigenen Möbeln und bleibt für Rückfragen erreichbar. Unentgeltlich nach § 45 SGB XI.

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