Beratungseinsatz § 37.3 in Wetter

Ihr Beratungseinsatz in Wetter.

Zwischen Ruhrtal und Volmarstein liegen ein paar Höhenmeter. Für uns sind das ein paar Minuten – zur Erstberatung kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Beratungseinsatz vereinbaren

Kurzes Formular – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden zurück.

  • Hausbesuch bei Ihnen
  • Kosten trägt die Kasse
  • Nachweis geht direkt raus
  • Termin nach Ihrer Wahl
Film ansehen · 15 Sek. Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Wetter: Beratung bei einer pflegebedürftigen Person zu Hause
Kein Prüfbesuch

Kein Prüfbesuch. Und keine Konkurrenz zu Ihrem Pflegedienst.

Wetter hat eine gewachsene Pflegelandschaft. Der Beratungseinsatz stellt davon nichts in Frage – er ist etwas anderes.

  • Es wird nichts überprüft. Der Termin dient der Qualität der häuslichen Pflege und der praktischen Unterstützung der Pflegenden (§ 37 Abs. 3a SGB XI). Weder Ihre Wohnung noch Ihr Pflegedienst stehen zur Bewertung.
  • Ihr Pflegegrad bleibt, wie er ist. Eine Neubegutachtung findet hier nicht statt. Das macht der Medizinische Dienst in einem eigenen Verfahren.
  • Tal und Höhen sind kein Problem. Alt-Wetter, Volmarstein, Wengern, Esborn: Aus Witten sind wir in wenigen Minuten da. Auch die Lagen am Hang fahren wir an.
Der Termin

So läuft Ihr Beratungseinsatz in Wetter an der Ruhr ab.

15 Sekunden: Wir kommen zu Ihnen nach Hause, führen die Beratung durch und melden sie fristgerecht Ihrer Pflegekasse.

Gesetzliche Grundlage

Warum der Beratungseinsatz Pflicht ist.

Das Pflegegeld ist an eine Gegenleistung geknüpft: den regelmäßigen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Der Nachweis geht an die Pflegekasse.

Ohne diesen Nachweis ist das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Eine feste Prozentzahl gibt das Gesetz nicht vor.

Wer wann muss – und wer darf:

  • Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld: halbjährlich einmal, verpflichtend
  • Pflegegrad 4 und 5: zusätzlich freiwillig vierteljährlich möglich
  • Pflegegrad 1: halbjährlich, freiwillig – der Anspruch besteht trotzdem
  • Wer nur Sachleistungen bezieht: halbjährlich freiwillig, ebenfalls auf Kassenkosten
  • Jede zweite Beratung auf Wunsch per Videokonferenz – befristet bis 31. März 2027
  • Die erste Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden

Wichtige Abgrenzung

Alles zum Ablauf, zu den Fristen und zu den Rechten rund um den Beratungseinsatz steht ausführlich auf unserer Seite Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese Seite hier ergänzt sie um alles, was in Wetter konkret ist. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

„Viele denken, der Pflegedienst erledigt das mit. Der Beratungseinsatz nach § 37.3 ist aber eine eigene Leistung – und Sie wählen, wer sie erbringt."

Ihr Team vom Deutschen Pflegebeistand

Für wen wir nach Wetter kommen.

Alltagssituation in der häuslichen Pflege
Wir kommen zu Ihnen nach Hause – Alt-Wetter, Volmarstein (mit Grundschöttel), Wengern (mit Oberwengern) und alle weiteren Stadtteile.

Drei Anlässe, und einer davon wird regelmäßig übersehen.

Die Frist der Pflegekasse

Ein Erinnerungsschreiben nennt einen Stichtag. Bis dahin muss der Beratungseinsatz stattgefunden haben – sonst wird gekürzt.

  • Frist im Blick
  • Termin nach Ihrer Wahl
  • Nachweis geht raus

Angehörige, die selbst pflegen

Sie übernehmen den Alltag und wollen wissen, ob etwas leichter ginge. Genau dafür gibt es den Termin – als Hilfestellung, nicht als Bewertung.

  • Handgriffe zeigen
  • Entlastung besprechen
  • Zeit für Fragen

Trotz Pflegedienst möglich

Der übersehene Fall: Wer ausschließlich Sachleistungen bezieht, kann die Beratung halbjährlich freiwillig abrufen – ebenfalls auf Kosten der Pflegekasse.

  • Freiwillig
  • Kostenfrei
  • Zusätzlich zum Dienst

Wer den Beratungseinsatz machen darf – und wer sonst noch hilft.

Den gesetzlichen Beratungseinsatz darf nur durchführen, wer nach § 37 Abs. 3b SGB XI dafür anerkannt oder zugelassen ist – wir sind anerkannt. Die kommunalen Stellen in Wetter helfen Ihnen bei allen anderen Pflegefragen; wir nennen sie Ihnen, weil beides zusammengehört.

Unser Weg

Deutscher Pflegebeistand

Wir kommen als Hausbesuch zu Ihnen in Wetter, führen den Beratungseinsatz durch und übermitteln den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Anerkannt nach § 37 Abs. 3 SGB XI, für Sie kostenfrei.

Seniorenbüro und Pflegeberatung der Stadt Wetter (Ruhr)

Rathaus
Kaiserstraße 70, 58300 Wetter (Ruhr)
Telefon 02335 840-347 · Offizielle Seite

Städtische Pflegeberatung: klärt Unterstützungs- und Pflegebedarf, berät zu Finanzierung und Anträgen.

Pflegeberatung im Ennepe-Ruhr-Kreis

Koordination
Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Telefon 02336 93-2480 · Offizielle Seite

Der Kreis koordiniert die kommunalen Beratungsstellen und führt die amtliche Gesamtliste.

Wichtig zur Abgrenzung: Die hier genannten kommunalen Stellen beraten trägerunabhängig und kostenlos – zu Leistungen, Wohnen im Alter und Entlastung vor Ort. Den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen sie nicht – dafür ist eine eigene Anerkennung nötig, die wir haben. Wir nennen Ihnen beide Wege, damit Sie wissen, wer wofür zuständig ist.

Was Sie davon haben.

Drei Dinge, die über das reine Abhaken hinausgehen.

Ein Blick von außen

Wer täglich pflegt, sieht manches nicht mehr. Ein Termin im halben Jahr bringt genau diesen zweiten Blick – ohne Bewertung.

Neue Ideen für den Alltag.

Ansprüche, die liegen bleiben

Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung: Vieles wird nie abgerufen, weil es niemand erwähnt.

Wir ordnen ein, Sie entscheiden.

Nachweis ohne Aufwand

Die Dokumentation geht fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Sie kümmern sich um nichts.

Erledigt ist erledigt.

Ablauf

So läuft es in Wetter ab.

Ein Formular genügt. Wir stimmen den Termin ab und kommen zu Ihnen – auch nach Volmarstein und Wengern.

Unterlagen für den Beratungseinsatz liegen bereit
Vom Anruf zum Nachweis Erstens: Sie melden sich, wir stimmen einen Termin ab. Zweitens: Der Beratungseinsatz findet bei Ihnen zu Hause in Wetter statt. Drittens: Wir dokumentieren und übermitteln den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Vom Anruf zum Nachweis Drei Schritte – zwei davon liegen bei uns. Termin nach Ihrer Wahl fristgerecht Sie melden sich Formular oder Anruf wir rufen zurück Beratung bei Ihnen rund 30 bis 45 Minuten kein Prüfbesuch Nachweis an die Kasse wir übermitteln Pflegegeld bleibt sicher Erste Beratung immer in der eigenen Häuslichkeit Vom Anruf zum Nachweis Drei Schritte, zwei bei uns. Sie melden sich Formular oder Anruf wir rufen zurück Termin nach Ihrer Wahl Beratung bei Ihnen rund 30 bis 45 Minuten kein Prüfbesuch fristgerecht Nachweis an die Kasse wir übermitteln Pflegegeld bleibt sicher
Drei Schritte – Ihr Teil ist der erste.

Turnus, Video und Einsatzgebiet in Wetter

  • HalbjährlichPflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld – verpflichtend (§ 37 Abs. 3)
  • Vierteljährlichbei Pflegegrad 4 und 5 zusätzlich möglich, freiwillig
  • Jede zweite per Videoauf Ihren Wunsch, befristet bis 31. März 2027 – die erste immer zu Hause
  • EinsatzgebietAlt-Wetter · Volmarstein (mit Grundschöttel) · Wengern (mit Oberwengern) · Esborn

Kosten entstehen Ihnen nicht: Der Beratungseinsatz wird von Ihrer Pflegekasse getragen. Auch außerhalb von Wetter (Ruhr) sind wir unterwegs – eine Übersicht finden Sie unter Pflegeberatung im Ruhrgebiet und Ennepe-Ruhr-Kreis.

1 Sie fordern einen Rückruf an

Kurzes Formular, wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden und stimmen den Termin ab.

2 Wir kommen zu Ihnen

Zu Ihnen nach Hause in Wetter – in aller Ruhe, ohne Zeitdruck, mit Angehörigen wenn Sie möchten.

3 Wir beraten praktisch

Handgriffe, Entlastungsmöglichkeiten, offene Fragen. Und wir sagen Ihnen, was es sonst noch gibt.

4 Wir melden den Nachweis

Die Dokumentation geht fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Damit ist die Pflicht erfüllt.

Unser Leistungsumfang.

Damit Sie wissen, was Sie erwartet: Das gehört zum Beratungseinsatz – und das ausdrücklich nicht.

Das übernehmen wir

  • Hausbesuch zum vereinbarten Termin
  • Pflegesituation gemeinsam durchgehen
  • Praktische Handgriffe zeigen
  • Auf Entlastungsangebote hinweisen
  • Dokumentation erstellen
  • Nachweis fristgerecht übermitteln

Auf Wunsch mit einem festen Ansprechpartner, der in Wetter unterwegs ist und Ihre Situation kennt.

Rechtliche Einordnung

Der Beratungseinsatz ist eine pflegefachliche Beratung, keine Begutachtung und keine Rechtsberatung.

  • ! Keine Prüfung Ihrer Wohnung und keine Kontrolle.
  • ! Keine Begutachtung und keine Änderung Ihres Pflegegrads.
  • ! Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Über Leistungen entscheidet Ihre Pflegekasse. Geht es um die rechtliche Bewertung eines Bescheids, nennen wir Ihnen Sozialverbände wie VdK und SoVD oder eine Fachanwältin für Sozialrecht – mehr dazu auf unserer Seite zu Bescheiden und Widersprüchen.

Was Ihre Pflegekasse erfährt.

Was gemeldet wird und was nicht – die kurze, ehrliche Antwort.

Die Beratungsperson erstellt einen Nachweis über den Beratungsbesuch und übermittelt ihn an Ihre Pflegekasse (§ 37 Abs. 4 SGB XI). Empfehlungen zu weiteren Hilfen kommen nur mit Ihrer Einwilligung hinein.

Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3a und Abs. 4 SGB XI

  • geht immer raus Der Nachweis über den Besuch Dass der Beratungseinsatz stattgefunden hat, wird der Pflegekasse mitgeteilt. Genau darum geht es – sonst wird das Pflegegeld gekürzt.
  • nur mit Einwilligung Empfehlungen zu weiteren Hilfen Wenn wir auf Pflegekurse, den Pflegestützpunkt oder eine Pflegeberatung nach § 7a hinweisen, kommt das nur mit Ihrer Zustimmung in den Nachweis.
  • bleibt bei Ihnen Alles Persönliche Was Sie erzählen, wie Ihre Wohnung aussieht, wie es in der Familie läuft: Das ist kein Gegenstand der Meldung.

Mit uns oder ohne – der Unterschied.

Gleiche gesetzliche Pflicht, sehr unterschiedliches Ergebnis.

Ohne Begleitung

  • Angenommen, der Pflegedienst macht das mit
  • Frist verstreicht unbemerkt
  • Höhenlage als Ausrede gehört
  • Nachweis selbst einreichen
  • Kürzung droht bei Versäumnis

Mit dem DPB

  • Klar getrennt vom Pflegedienst
  • Wir erinnern rechtzeitig
  • Volmarstein und Wengern inklusive
  • Nachweis geht automatisch raus
  • Pflegegeld bleibt sicher
Beratungseinsatz vereinbaren

Wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden und stimmen den Termin mit Ihnen ab.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz in Wetter.

Turnus, Kosten, Ablauf, Videokonferenz – die Fragen, die im Erstgespräch fast immer kommen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Fordern Sie einen Rückruf an – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden.

Wie oft muss ich den Beratungseinsatz abrufen?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld halbjährlich einmal, verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig ein vierteljährlicher Termin möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht ein halbjährlicher Anspruch, aber keine Pflicht (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Was kostet mich das?
Nichts. Der Beratungseinsatz wird von Ihrer Pflegekasse getragen. Sie zahlen weder Fahrtkosten noch Honorar.
Was passiert, wenn ich den Termin nicht abrufe?
Dann ist das Pflegegeld angemessen zu kürzen, im Wiederholungsfall zu entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Eine feste Prozentzahl nennt das Gesetz nicht – wer Ihnen eine nennt, hat sie erfunden. Sobald der Nachweis vorliegt, wird das Pflegegeld in der Regel wieder in voller Höhe gezahlt.
Ist das eine Kontrolle meiner Wohnung?
Nein. Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der praktischen Unterstützung der Pflegenden (§ 37 Abs. 3a SGB XI). Es wird nichts geprüft und nichts bewertet.
Wird dabei mein Pflegegrad neu begutachtet?
Nein. Das ist ein völlig anderer Termin und ein anderer Personenkreis. Wie die Begutachtung abläuft, steht auf unserer Seite Vorbereitung auf die MD-Begutachtung.
Ist auch eine Beratung per Videokonferenz möglich?
Auf Ihren Wunsch ist jede zweite Beratung per Videokonferenz möglich – derzeit befristet bis einschließlich 31. März 2027. Die erste Beratung muss aber in der eigenen Häuslichkeit stattfinden (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Wie lange dauert der Termin?
In der Regel 30 bis 45 Minuten. Wenn Sie mehr Fragen haben, nehmen wir uns die Zeit – eine Obergrenze gibt es nicht.
Muss ich etwas vorbereiten?
Nichts Aufwendiges. Hilfreich ist, wenn der Pflegegrad-Bescheid und – falls vorhanden – der Medikamentenplan griffbereit liegen. Alles Weitere besprechen wir vor Ort.
Können Angehörige dabei sein?
Sehr gern. Wer täglich pflegt, hat meist die konkreteren Fragen. Der Termin richtet sich ausdrücklich auch an die häuslich Pflegenden.
Kommen Sie auch nach Volmarstein und Wengern?
Ja. Wir fahren Alt-Wetter, Volmarstein mit Grundschöttel, Wengern mit Oberwengern und Esborn an. Aus Witten sind wir in wenigen Minuten da – die Höhenlagen sind kein Hindernis.
Ich habe schon einen Pflegedienst. Brauche ich den Termin trotzdem?
Das hängt davon ab, was Sie beziehen. Wer Pflegegeld erhält, muss den Beratungseinsatz abrufen. Wer ausschließlich Sachleistungen vom Pflegedienst bezieht, muss nicht – kann aber halbjährlich freiwillig, ebenfalls auf Kosten der Pflegekasse (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Wer berät in Wetter noch?
Das Seniorenbüro und die Pflegeberatung der Stadt Wetter (Ruhr) im Rathaus klären Unterstützungs- und Pflegebedarf und beraten zu Finanzierung und Anträgen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis koordiniert die kommunalen Stellen. Den gesetzlichen Beratungseinsatz übernehmen diese Stellen nicht – dafür braucht es eine eigene Anerkennung, die wir haben (§ 37 Abs. 3b SGB XI).
Kommen Sie auch in die Nachbarstädte?
Ja. Wir sind im gesamten Ruhrgebiet und im Ennepe-Ruhr-Kreis unterwegs – mit eigenen Seiten für Witten, Bochum, Herdecke und Hattingen. Ob wir darüber hinaus zu Ihrem Wohnort kommen können, sagen wir Ihnen verbindlich, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Fordern Sie einfach einen Rückruf an und nennen Sie Ihren Ort.
Was ändert sich durch die Pflegereform 2027?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026) sieht ab 2027 neue Regeln vor. Das Pflegegeld bleibt und soll steigen. Aus dem Entlastungsbetrag soll ab Pflegegrad 2 das Sozialraumbudget werden; bei Pflegegrad 1 soll er entfallen. Die Verhinderungspflege soll als eigener Anspruch entfallen. Beratungsbesuche nach § 37.3 und Schulungen zu Hause nach § 45 sollen bis Ende 2028 bleiben, danach soll die Pflegebegleitung sie übernehmen. Ein Gesetz ist das noch nicht – das Gesetzgebungsverfahren läuft. Bis dahin gilt das heutige Recht, so wie es auf dieser Seite steht. Alle geplanten Änderungen: Pflegereform 2027.

Quellen & Stand — 9. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI (Turnus, Videokonferenz bis 31. März 2027, erste Beratung in der eigenen Häuslichkeit), § 37 Abs. 3a SGB XI (Zweck und Hinweispflichten), § 37 Abs. 3b und Abs. 7 SGB XI (freie Wahl der Beratungsstelle), § 37 Abs. 4 SGB XI (Nachweis an die Pflegekasse) sowie § 37 Abs. 6 SGB XI (Kürzung, im Wiederholungsfall Entzug). Angaben zu den kommunalen Stellen in Wetter nach deren eigenen Veröffentlichungen. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Termin in Wetter vereinbaren. Frist erledigt.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten in Ruhe und melden den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse.

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Kurzes Formular · wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden
02302 / 205 72 75

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