Die Frist der Pflegekasse
Ein Erinnerungsschreiben nennt einen Stichtag. Bis dahin muss der Beratungseinsatz stattgefunden haben – sonst wird gekürzt.
- Frist im Blick
- Termin nach Ihrer Wahl
- Nachweis geht raus
Beratungseinsatz § 37.3 in Wetter
Zwischen Ruhrtal und Volmarstein liegen ein paar Höhenmeter. Für uns sind das ein paar Minuten – zur Erstberatung kommen wir zu Ihnen nach Hause.
Kurzes Formular – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden zurück.

Wetter hat eine gewachsene Pflegelandschaft. Der Beratungseinsatz stellt davon nichts in Frage – er ist etwas anderes.
15 Sekunden: Wir kommen zu Ihnen nach Hause, führen die Beratung durch und melden sie fristgerecht Ihrer Pflegekasse.
Das Pflegegeld ist an eine Gegenleistung geknüpft: den regelmäßigen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Der Nachweis geht an die Pflegekasse.
Ohne diesen Nachweis ist das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Eine feste Prozentzahl gibt das Gesetz nicht vor.
Wichtige Abgrenzung
Alles zum Ablauf, zu den Fristen und zu den Rechten rund um den Beratungseinsatz steht ausführlich auf unserer Seite Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese Seite hier ergänzt sie um alles, was in Wetter konkret ist. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
„Viele denken, der Pflegedienst erledigt das mit. Der Beratungseinsatz nach § 37.3 ist aber eine eigene Leistung – und Sie wählen, wer sie erbringt."

Drei Anlässe, und einer davon wird regelmäßig übersehen.
Ein Erinnerungsschreiben nennt einen Stichtag. Bis dahin muss der Beratungseinsatz stattgefunden haben – sonst wird gekürzt.
Sie übernehmen den Alltag und wollen wissen, ob etwas leichter ginge. Genau dafür gibt es den Termin – als Hilfestellung, nicht als Bewertung.
Der übersehene Fall: Wer ausschließlich Sachleistungen bezieht, kann die Beratung halbjährlich freiwillig abrufen – ebenfalls auf Kosten der Pflegekasse.
Den gesetzlichen Beratungseinsatz darf nur durchführen, wer nach § 37 Abs. 3b SGB XI dafür anerkannt oder zugelassen ist – wir sind anerkannt. Die kommunalen Stellen in Wetter helfen Ihnen bei allen anderen Pflegefragen; wir nennen sie Ihnen, weil beides zusammengehört.
Wir kommen als Hausbesuch zu Ihnen in Wetter, führen den Beratungseinsatz durch und übermitteln den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Anerkannt nach § 37 Abs. 3 SGB XI, für Sie kostenfrei.
Rathaus
Kaiserstraße 70, 58300 Wetter (Ruhr)
Telefon 02335 840-347 · Offizielle Seite
Städtische Pflegeberatung: klärt Unterstützungs- und Pflegebedarf, berät zu Finanzierung und Anträgen.
Koordination
Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Telefon 02336 93-2480 · Offizielle Seite
Der Kreis koordiniert die kommunalen Beratungsstellen und führt die amtliche Gesamtliste.
Wichtig zur Abgrenzung: Die hier genannten kommunalen Stellen beraten trägerunabhängig und kostenlos – zu Leistungen, Wohnen im Alter und Entlastung vor Ort. Den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen sie nicht – dafür ist eine eigene Anerkennung nötig, die wir haben. Wir nennen Ihnen beide Wege, damit Sie wissen, wer wofür zuständig ist.
Drei Dinge, die über das reine Abhaken hinausgehen.
Wer täglich pflegt, sieht manches nicht mehr. Ein Termin im halben Jahr bringt genau diesen zweiten Blick – ohne Bewertung.
Neue Ideen für den Alltag.
Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung: Vieles wird nie abgerufen, weil es niemand erwähnt.
Wir ordnen ein, Sie entscheiden.
Die Dokumentation geht fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Sie kümmern sich um nichts.
Erledigt ist erledigt.
Ein Formular genügt. Wir stimmen den Termin ab und kommen zu Ihnen – auch nach Volmarstein und Wengern.
Turnus, Video und Einsatzgebiet in Wetter
Kosten entstehen Ihnen nicht: Der Beratungseinsatz wird von Ihrer Pflegekasse getragen. Auch außerhalb von Wetter (Ruhr) sind wir unterwegs – eine Übersicht finden Sie unter Pflegeberatung im Ruhrgebiet und Ennepe-Ruhr-Kreis.
Kurzes Formular, wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden und stimmen den Termin ab.
Zu Ihnen nach Hause in Wetter – in aller Ruhe, ohne Zeitdruck, mit Angehörigen wenn Sie möchten.
Handgriffe, Entlastungsmöglichkeiten, offene Fragen. Und wir sagen Ihnen, was es sonst noch gibt.
Die Dokumentation geht fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Damit ist die Pflicht erfüllt.
Damit Sie wissen, was Sie erwartet: Das gehört zum Beratungseinsatz – und das ausdrücklich nicht.
Auf Wunsch mit einem festen Ansprechpartner, der in Wetter unterwegs ist und Ihre Situation kennt.
Der Beratungseinsatz ist eine pflegefachliche Beratung, keine Begutachtung und keine Rechtsberatung.
Über Leistungen entscheidet Ihre Pflegekasse. Geht es um die rechtliche Bewertung eines Bescheids, nennen wir Ihnen Sozialverbände wie VdK und SoVD oder eine Fachanwältin für Sozialrecht – mehr dazu auf unserer Seite zu Bescheiden und Widersprüchen.
Was gemeldet wird und was nicht – die kurze, ehrliche Antwort.
Die Beratungsperson erstellt einen Nachweis über den Beratungsbesuch und übermittelt ihn an Ihre Pflegekasse (§ 37 Abs. 4 SGB XI). Empfehlungen zu weiteren Hilfen kommen nur mit Ihrer Einwilligung hinein.
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3a und Abs. 4 SGB XI
Gleiche gesetzliche Pflicht, sehr unterschiedliches Ergebnis.
Wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden und stimmen den Termin mit Ihnen ab.
Turnus, Kosten, Ablauf, Videokonferenz – die Fragen, die im Erstgespräch fast immer kommen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Fordern Sie einen Rückruf an – wir melden uns werktags innerhalb weniger Stunden.
Quellen & Stand — 9. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI (Turnus, Videokonferenz bis 31. März 2027, erste Beratung in der eigenen Häuslichkeit), § 37 Abs. 3a SGB XI (Zweck und Hinweispflichten), § 37 Abs. 3b und Abs. 7 SGB XI (freie Wahl der Beratungsstelle), § 37 Abs. 4 SGB XI (Nachweis an die Pflegekasse) sowie § 37 Abs. 6 SGB XI (Kürzung, im Wiederholungsfall Entzug). Angaben zu den kommunalen Stellen in Wetter nach deren eigenen Veröffentlichungen. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten in Ruhe und melden den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse.
Sie leben im Ruhrgebiet oder Ennepe-Ruhr-Kreis? Pflegeberatung vor Ort in Ihrer Region