Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Keine Rechtsberatung)

Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger. Klar, fristgerecht, anerkannt.

Kurz erklärt: Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist der gesetzlich vorgeschriebene Pflichttermin für Pflegegeldempfänger, um die Weiterzahlung des Pflegegeldes sicherzustellen.

Wir führen den Einsatz durch, dokumentieren den Nachweis und übermitteln ihn fristgerecht an Ihre Pflegekasse – neutral und anerkannt.

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch – wir sichern Ihren Nachweis in 4 Schritten.

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Kostenfrei · unabhängig · direkt mit Pflegekasse abgerechnet
Was ist ein Beratungseinsatz?
Fristgerechter Nachweis
Direkte Übermittlung
Anerkannt & neutral
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Pflegegeldempfänger im Gespräch

Wichtig: Kein Prüfbesuch. Keine Begutachtung.

Der Beratungseinsatz ist keine Kontrolle und keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Er dient ausschließlich der Unterstützung, der Orientierung und dem notwendigen Nachweis für Ihre Pflegekasse.

Gesetzliche Grundlage

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Kurzbeschreibung in einem Satz:

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis, damit Ihre häusliche Versorgung und die Auszahlung des Pflegegeldes gesichert bleiben.

Wir übernehmen den kompletten Ablauf für Sie und senden den erforderlichen Nachweis direkt an die Pflegekasse.

Unsere Aufgaben im Rahmen des gesetzlichen Auftrags:

  • Analyse der aktuellen Pflegesituation und des Hilfebedarfs
  • Erläuterung der relevanten Leistungsarten der Pflegeversicherung
  • Strukturierung der nächsten Schritte im Verfahren
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Unterstützung bei der Orientierung im System der Pflegeversicherung

Wichtige Abgrenzung:

Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG, keine medizinische Diagnostik und keine Vermittlung von Pflegediensten. Unsere Beratung ist fachlich-methodisch, neutral und ausschließlich an den gesetzlichen Vorgaben des § 37 Abs. 3 SGB XI ausgerichtet.

„Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI sichert Ihr Pflegegeld und gibt Orientierung in der häuslichen Versorgung – ohne Prüfdruck, ohne Kontrolle."

Ihr Team vom Deutschen Pflegebeistand

Für wen der Beratungseinsatz relevant ist.

Der gesetzliche Anspruch richtet sich an Personen, die ihre Versorgungssituation methodisch klären und stabilisieren müssen.

Die Fristen richten sich ausschließlich nach Ihrem Pflegegrad. Wir stellen sicher, dass kein Termin versäumt wird.

Pflegebedürftige

Personen mit Hilfebedarf, die ihre Versorgungsarchitektur im häuslichen Umfeld definieren und persönliche Versorgungsziele festlegen möchten.

  • Definition der Versorgungsziele
  • Anpassung des Wohnumfelds
  • Sicherung der häuslichen Stabilität

Pflegende Angehörige

Familienmitglieder, die Verantwortung tragen und eine Balance zwischen Ressourcen und Pflegeorganisation herstellen müssen.

  • Systematisierung der Organisation
  • Identifikation von Entlastungspotenzial
  • Vereinbarkeit von Pflege & Beruf

Bevollmächtigte

Entscheidungsträger, die für Dritte agieren und eine valide Dokumentenlage sowie Verfahrenssicherheit benötigen.

  • Validierung der Dokumentenlage
  • Vorbereitung auf Begutachtungen
  • Langfristige Planungssicherheit
Ihr Entscheidungsvorteil

Herausforderungen lösen.

Methodische Ansätze zur Bewältigung komplexer Versorgungsanforderungen.

Leistungsarchitektur

Das SGB XI bietet diverse Leistungsarten. Wir ordnen diese systematisch ein und prüfen, wie Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbeträge optimal kombiniert werden können.

Sie erhalten eine klare Empfehlung, welche Leistungen in Ihrer Situation unmittelbar relevant sind.

Dokumentenlogik

Bescheide und Gutachten folgen einer strikten Bewertungslogik. Wir erläutern die Kriterien des Medizinischen Dienstes und schaffen Transparenz in Ihren Unterlagen.

Wir stellen sicher, dass alle Angaben logisch, konsistent und für die Pflegekasse nachvollziehbar dokumentiert sind.

Versorgungsnetzwerke

Stabile Versorgung benötigt Struktur. Wir identifizieren Lücken im Netzwerk und definieren, welche ambulanten oder teilstationären Angebote methodisch sinnvoll ineinandergreifen.

Wir zeigen, welche lokalen Angebote sich sinnvoll kombinieren lassen, damit die Versorgung stabil bleibt.

Der Beratungsprozess

Ein strukturierter Weg zum Nachweis.

Unser Prozess minimiert Ihren Aufwand und maximiert die Sicherheit, dass Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird.

Strukturierter Beratungseinsatz vor Ort

1 Situationsanalyse

Systematische Erfassung des Ist-Zustands und Definition der persönlichen Versorgungsziele.

2 Dokumentenprüfung

Analyse bestehender Bescheide und Validierung der Bewertungslogik von Gutachten.

3 Leistungsarchitektur

Integration relevanter Leistungsarten in ein schlüssiges Gesamtkonzept.

4 Ergebnis & Plan

Erstellung des Versorgungsplans mit einer priorisierten Liste der nächsten Schritte.

Unser Leistungsumfang.

Transparenz in der Leistungserbringung. Folgende konkrete Schritte unternehmen wir im Rahmen des gesetzlichen Auftrags.

Inhalte der Beratung

  • Methodische Bedarfserhebung
  • Leistungszuordnung nach SGB XI
  • Priorisierung notwendiger Maßnahmen
  • Validierung der Versorgungsoptionen
  • Verfahrenssicherheit bei Anträgen
  • Erstellung des Versorgungsplans

Alle Schritte erfolgen neutral, anerkannt und mit direkter Übermittlung an die Pflegekasse, damit Ihr Nachweis vollständig und fristgerecht vorliegt.

Rechtliche Einordnung

Der Deutsche Pflegebeistand arbeitet auf Basis des § 37 Abs. 3 SGB XI. Wir bieten sozialrechtliche Orientierung und Fachexpertise zur Pflegeversicherung.

  • ! Keine Rechtsberatung gemäß RDG.
  • ! Keine medizinische Diagnostik oder Therapie.
  • ! Neutralitätsgebot: Keine Vermittlung von Pflegekräften.

Wir führen ausschließlich den gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Entscheidungen über Pflegegrade oder Geldleistungen trifft ausschließlich die Pflegekasse.

Der qualitative Unterschied.

Warum methodische Prozessbegleitung Sicherheit schafft.

Ohne Struktur

  • Unklare Dokumentenlage
  • Reaktives Agieren auf Defizite
  • Unsicherheit über Ansprüche
  • Fehlende Verfahrenssicherheit
  • Fragmentiertes Wissen

Mit dem DPB

  • Strukturierter Versorgungsplan
  • Proaktive Leistungsgestaltung
  • Validierte Entscheidungsgrundlage
  • Verfahrenssicherheit & Klarheit
  • Systematisches Fachwissen
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Jetzt Nachweis sichern – wir übernehmen Durchführung und fristgerechte Übermittlung.

Pflegegeld sichern. Nachweis fristgerecht erledigen.

Wir übernehmen den vollständigen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI und senden den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse – neutral, anerkannt und kostenfrei.

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