betreuer_hilft_altem_mann_spaziergang
Pflegegrade, Pflegeregelungen & -vorschriften

Pflegegrad 3: Geld, Leistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und ist einer der höheren Pflegegrade. Doch wie bekommt man Pflegegrad 3? Und welche Ansprüche hat man mit diesem Pflegegrad? In diesem Ratgeber erfahrt ihr alles über die Voraussetzungen, Leistungen und wie ihr den Pflegegrad 3 beantragen könnt.

Pflegegrad 3: Definition

Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen im Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 Punkte für die Einschränkung der Selbständigkeit festgestellt werden. Mit diesem Pflegegrad können umfangreichere Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Die Pflegebegutachtung bewertet das Ausmaß der Selbständigkeit anhand eines standardisierten Verfahrens. Dabei ist nicht mehr der notwendige Pflegeaufwand, sondern die Selbstständigkeit entscheidend.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin erstellt ein Gutachter ein Pflegegutachten nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“. Bei dieser Begutachtung werden bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Bereichen zusammen:

  • Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort? Kann er sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
  • Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete seinen Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Leistungen bei Pflegegrad 3

Personen mit Pflegegrad 3 benötigen umfangreiche Unterstützung im Alltag und haben daher Anspruch auf zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Hier ist ein Überblick über die Leistungen:

  • Pflegegeld: 545 Euro monatlich für die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
  • Pflegesachleistungen: Bis zu 1.298 Euro monatlich für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste.
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich für die Vertretung der Pflegeperson bei Verhinderung.
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich für vorübergehende stationäre Pflege.
  • Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.298 Euro monatlich für teilstationäre Pflegeangebote.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 40 Euro monatlich für Produkte wie Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe.
  • Technische Pflegehilfsmittel: Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollstühlen.
  • Hausnotruf: Bis zu 25,50 Euro monatlich für ein anerkanntes Notrufsystem.
  • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz: Kostenlose Pflegeberatung und bis zu zweimal jährlich ein Beratungseinsatz.
  • Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Übernahme von Lohnfortzahlungen bei akuten Pflege-Notfällen.
  • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich für Menschen, die in Wohngruppen leben.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich für digitale Services zur Unterstützung der Pflege.
  • Vollstationäre Pflege: Bis zu 1.262 Euro monatlich für die stationäre Pflege.

Widerspruch gegen Pflegegrad 3

Falls der festgestellte Pflegegrad 3 nicht den tatsächlichen Bedarf widerspiegelt, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Ein solcher Widerspruch sollte gut begründet und durch entsprechende Nachweise unterstützt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 3?

  • Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Dies bedeutet, dass der Betroffene in vielen Bereichen des täglichen Lebens erhebliche Unterstützung benötigt.

Wann bekommt man Pflegegrad 3?

  • Pflegegrad 3 erhält man, wenn im Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 Punkte festgestellt werden. Die Punktebewertung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), das verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit berücksichtigt.

Ab wann kann man Pflegegrad 3 beantragen?

  • Einen Pflegegrad kann man jederzeit beantragen, sobald der Bedarf für Pflegeleistungen besteht. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, um notwendige Unterstützung schnell zu erhalten.

Welche Leistungen bekommt man bei Pflegegrad 3?

  • Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung, Pflegeberatung, Pflegekurse, Pflegeunterstützungsgeld, Wohngruppenzuschuss, digitale Pflegeanwendungen und stationäre Pflege.

Wie beantragt man Pflegegrad 3?

  • Ein Antrag wird bei der Pflegeversicherung gestellt. Daraufhin erfolgt eine Begutachtung durch einen Experten, der die Selbstständigkeit des Antragstellers bewertet und den Pflegegrad festlegt.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?

  • Bei Pflegegrad 3 gibt es 545 Euro Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Darüber hinaus gibt es bis zu 1.298 Euro für Pflegesachleistungen, 125 Euro Entlastungsbetrag und weitere spezifische Leistungen.

Wer bekommt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?

  • Das Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es an die pflegende Person weitergeben kann. Es dient dazu, die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen finanziell zu unterstützen.

Wer darf bei Pflegegrad 3 pflegen?

  • Grundsätzlich darf jeder pflegen, der dazu in der Lage ist. Häufig übernehmen Angehörige die Pflege. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen, insbesondere für spezialisierte Pflegeleistungen.

Tipps für die Beantragung von Pflegegrad 3

1. Gut vorbereitet sein

Bevor ihr den Antrag auf Pflegegrad 3 stellt, solltet ihr euch gut vorbereiten. Führt ein Pflegetagebuch, in dem ihr alle pflegerischen Tätigkeiten und den Pflegebedarf dokumentiert. Das Tagebuch dient als wichtige Gedächtnisstütze und hilft dem Gutachter, sich ein genaues Bild von der Situation zu machen.

2. Pflegetagebuch führen

Ein Pflegetagebuch ist eine wertvolle Vorbereitung auf den Termin zur Pflegebegutachtung. Es dient als Gedächtnisstütze für die Frage, welche Tätigkeiten selbständig oder nur mit Hilfestellung möglich sind. So trägt ihr zu einem fairen Gutachten bei.

3. Unterstützung durch Pflegeberatung

Nutze die Angebote von Pflegeberatungsstellen. Diese können euch helfen, den Antrag korrekt auszufüllen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Sie bieten auch wertvolle Tipps und Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

4. Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch

Bereitet euch gut auf das Gespräch mit dem Gutachter vor. Überlegt im Vorfeld, welche Fragen gestellt werden könnten und welche Informationen ihr bereitstellen müsst. Seid ehrlich und beschreibt die tatsächliche Situation, ohne etwas zu beschönigen oder zu übertreiben.

5. Nachweise und Dokumente bereitstellen

Stellt sicher, dass alle notwendigen Nachweise und Dokumente bereitliegen. Dazu gehören ärztliche Bescheinigungen, Berichte über medizinische Behandlungen und eventuell vorhandene Pflegeberichte. Eine vollständige und gut dokumentierte Antragsstellung erhöht die Chancen auf eine faire Begutachtung.

6. Widerspruch einlegen, wenn nötig

Sollte der festgestellte Pflegegrad nicht euren Erwartungen entsprechen oder die tatsächliche Situation nicht widerspiegeln, könnt ihr Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch sollte gut begründet und durch entsprechende Nachweise unterstützt werden. Hierbei können Pflegeberatungsstellen oder Rechtsanwälte helfen.

Die Bedeutung des Pflegegrades

Pflegegrad 3 bietet umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung, die eine wertvolle Unterstützung im Alltag darstellen. Diese Leistungen können die Lebensqualität der Pflegebedürftigen erheblich verbessern und die Pflege durch Angehörige erleichtern. Durch die richtige Vorbereitung und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Hilfen und Leistungen kann der Alltag für Betroffene und pflegende Angehörige erleichtert werden.

Tipps für den Alltag mit Pflegegrad 3

1. Strukturierter Tagesablauf

Ein strukturierter Tagesablauf kann den Alltag für Pflegebedürftige erheblich erleichtern. Plant feste Zeiten für Mahlzeiten, Ruhephasen und Aktivitäten ein. Ein geregelter Tagesablauf gibt Sicherheit und hilft, den Alltag besser zu bewältigen.

2. Soziale Kontakte pflegen

Soziale Kontakte sind wichtig für das Wohlbefinden. Fördert den Kontakt zu Freunden und Familie, plant regelmäßige Besuche und Unternehmungen. Soziale Interaktion kann Isolation vorbeugen und das emotionale Wohlbefinden stärken.

3. Wohnumfeld anpassen

Passt das Wohnumfeld an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen an. Dies kann die Installation von Haltegriffen im Bad, die Anpassung von Türschwellen und die Nutzung von Pflegebetten und Rollstühlen umfassen. Eine barrierefreie Umgebung erleichtert den Alltag und erhöht die Sicherheit.

4. Hilfsmittel nutzen

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern können. Dazu gehören Gehhilfen, Rollstühle, Greifhilfen und Hilfsmittel für die Körperpflege. Diese Hilfsmittel können die Selbstständigkeit erhöhen und den Pflegeaufwand reduzieren.

5. Gesundheitsvorsorge betreiben

Regelmäßige Arztbesuche und Gesundheitschecks sind wichtig, um den Gesundheitszustand zu überwachen und rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Präventive Maßnahmen und eine gute medizinische Versorgung tragen zur Erhaltung der Selbstständigkeit bei.

6. Selbstfürsorge nicht vergessen

Pflegende Angehörige sollten darauf achten, auch auf ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu achten. Plant regelmäßige Pausen ein und nehmt euch Zeit für euch selbst. Selbstfürsorge ist wichtig, um langfristig gesund und leistungsfähig zu bleiben.

7. Schulungen und Kurse besuchen

Nehmt an Pflegekursen teil, um eure Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Diese Kurse bieten wertvolle Informationen und praktische Tipps, die euch bei der Pflege unterstützen können.

8. Unterstützung in Anspruch nehmen

Zögert nicht, Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nutzt die Angebote von ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen und Verhinderungspflege. Auch Freunde und Familienmitglieder können eine wertvolle Unterstützung sein.

Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und bietet umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und die Nutzung der verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten können Betroffene und pflegende Angehörige den Alltag besser bewältigen. Falls der festgestellte Pflegegrad nicht den tatsächlichen Bedarf widerspiegelt, kann ein Widerspruch eingelegt werden.

0 0 Abstimmungen
Bewertung
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
Inline-Rückmeldungen
Alle Kommentare anzeigen
Menü
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x