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Pflegegrad 3: Geld, Leistungen und Voraussetzungen
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Pflegegrad 3: Geld, Leistungen und Voraussetzungen

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Pflegegrad 3: Geld, Leistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Modulen – nicht der Pflegezeitaufwand.

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    Pflegegrad 3 auf einen Blick

    • Punkte: 47,5 bis unter 70 im Begutachtungsassessment (Diskussion 2026: mögliche Schwellenanpassung PG 1–3)
    • Pflegegeld: 599 € / Monat
    • Pflegesachleistungen: 1.497 € / Monat (anerkannte Leistungsanbieter)
    • Tages-/Nachtpflege: 1.357 € / Monat
    • Gemeinsames Budget KZP/VHP: 3.539 € / Jahr ab Juli 2025 (bis Juni: VHP 1.685 €, KZP 1.854 €)
    • Entlastungsbetrag: 131 € / Monat; Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat
    • Beratungseinsatz: Pflicht alle 6 Monate (§ 37.3 SGB XI)

    Abkürzungen: PG = Pflegegrad; KZP = Kurzzeitpflege; VHP = Verhinderungspflege; SGB XI = Elftes Buch Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung); MD = Medizinischer Dienst; NBA = Neues Begutachtungsassessment; EEE = einrichtungseinheitlicher Eigenanteil; DiPA = Digitale Pflegeanwendungen; BfArM = Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; GdB = Grad der Behinderung.

    Pflegereform 2025: +4,5 % Leistungen ab Januar; ab Juli gemeinsames Budget 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ausblick 2026 (Diskussion): mögliche Schwellenanpassung PG 1–3; keine beschlossene Leistungsanhebung; DiPA-Modelle 40 € + 30 € ergänzend (BMG-Entwurf).
    5Pflegegrade
    47,5–70Punkte für PG 3
    3.539 €KZP/VHP pro Jahr
    70 €Entschädigung/Woche Verzug

    Was bedeutet Pflegegrad 3?

    • Punktebereich: 47,5–unter 70.
    • Modul-Gewichtungen: Mobilität 10 %, Kognition/Kommunikation 15 %, Verhalten/psychische Problemlagen 15 %, Selbstversorgung 40 %, krankheits-/therapiebedingte Anforderungen 20 %, Alltagsgestaltung 15 %.

    Beispiel Punktevergabe: In Modul Selbstversorgung sind bis zu 40 Punkte möglich; bei vollständiger Abhängigkeit fließt der volle Modulwert ein. Viel Pflegezeit allein führt nicht automatisch zu PG 3 – maßgeblich ist die Selbstständigkeit in den Modulen.

    Hinweis: PG 3 ist erfüllt bei 47,5–<70 Punkten. Ausblick 2026: Diskutierte Schwellenanpassung betrifft primär PG 1–3; noch nicht beschlossen.

    Antrag und Ablauf

    1

    Antrag stellen

    Formlos bei der Pflegekasse (Telefon, Mail, Brief); Antragsdatum sichert den Leistungsbeginn.

    2

    Unterlagen bündeln

    Pflegetagebuch, Arztberichte, Medikamentenplan, typische Alltagssituationen und Ansprechpartner notieren.

    3

    Begutachtung

    MD/Medicproof bewertet die sechs Module. Alltag realistisch schildern, nichts beschönigen.

    4

    Bescheid prüfen

    Fristen: Begutachtung muss innerhalb von 5 Wochen erfolgen (BMG-Frist; sonst 70 € je angefangene Verzugswoche möglich); Widerspruch binnen 1 Monat.

    Wer bekommt das Pflegegeld?

    Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann an die Pflegeperson weitergegeben werden.

    Leistungen 2026 (PG 3)

    • Pflegegeld: 599 € / Monat.
    • Pflegesachleistungen: 1.497 € / Monat für anerkannte Unterstützungsangebote.
    • Tages-/Nachtpflege: 1.357 € / Monat.
    • Entlastungsbetrag: 131 € / Monat.
    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € / Monat.
    • Gemeinsames Budget KZP/VHP: 3.539 € / Jahr (ab Juli 2025); Nutzung im selben Kalenderjahr. Übertrag (50 % ungenutzte VHP 2024) galt nur 2025.
    • Vollstationär: Zuschuss 1.319 € / Monat.
    • Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € je Maßnahme.
    • Hausnotruf: bis 25,50 € / Monat.
    • Wohngruppenzuschuss: 224 € / Monat.
    • DiPA: bis 53 € / Monat (2025); ab 2026 im Gespräch 40 € DiPA + 30 € ergänzend (BMG-Entwurf). Anerkannte Anwendungen stehen im DiPA-Verzeichnis des BfArM.
    Tages-/Nachtpflege: Eigenständiges Budget – es verringert das ambulante Sachleistungsbudget NICHT.
    Zusatz 2025: Ab 01.07.2025 entfällt die Vorpflegezeit für Verhinderungspflege; Ersatzpflege ist bis zu 8 Wochen pro Jahr aus dem 3.539-€-Budget möglich. Vor dem 1.7. genutzte Beträge werden angerechnet.
    Beratungseinsatz (§ 37.3): Für PG 3 alle 6 Monate verpflichtend. Bei Nichteinhaltung kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden. DPB begleitet organisatorisch, bietet aber keine Rechtsberatung oder eigene Pflegeleistungen.
    Achtung: KZP/VHP-Budget verfällt zum Jahresende – rechtzeitig einplanen und mit der Kasse abstimmen.

    Stationär: Zuschläge auf den EEE

    Zuschläge gelten nur auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), nicht auf Gesamtkosten.

    • 15 % im 1. Jahr (Monat 1–12)
    • 30 % im 2. Jahr (Monat 13–24)
    • 50 % im 3. Jahr (Monat 25–36)
    • 75 % ab dem 4. Jahr (ab Monat 37)

    Durchschnittlicher EEE 2025: ca. 3.155 € (regional variabel). Zuschuss der Pflegeversicherung PG 3 (stationär): 1.319 €; der restliche EEE bleibt privat. Zuschläge gelten nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

    Begutachtung in der Praxis

    • Pflegetagebuch 1–2 Wochen führen (Transfers, Orientierung, Verhalten, Selbstversorgung, Alltagsorganisation).
    • Alltagsbeispiele sammeln: Was gelingt nur mit Hilfe? Wie häufig?
    • Unterlagen bereitlegen: Arztbriefe, Medikation, Therapievorgaben.
    • Begleitperson einbeziehen, die Einschränkungen bestätigt.
    • Selbstständigkeit realistisch schildern; Überforderung nicht kleinreden.
    Unser Tipp: Zeiten und Situationen notieren (z. B. nächtliche Unruhe, Orientierung, Essen/Trinken, Inkontinenz-Management). Das unterstützt eine faire Bewertung.

    Schnittstellen & Hinweise: Sozialhilfe kann ergänzen, wenn Einkommen/Vermögen nicht reichen; GdB (Grad der Behinderung) bzw. Schwerbehindertenausweis ist unabhängig vom Pflegegrad (PG 3 oft GdB 50–80) und kann steuerliche/mobilitätsbezogene Vorteile bringen.

    Kombinationsleistungen

    Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden; das Pflegegeld wird proportional zum genutzten Sachleistungsanteil gekürzt.

    Anteil Sachleistung Auszahlung Pflegegeld
    0 % 599 €
    25 % 449 €
    50 % 300 €
    75 % 150 €
    100 % 0 €

    Beispiel: 50 % Sachleistung genutzt → 50 % Pflegegeld verbleibt (599 € × 50 % ≈ 300 €).

    Typische Fallbeispiele (PG 3)

    • Deutliche Mobilitätseinschränkung, regelmäßige Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden, Teilbereiche noch eigenständig.
    • Demenz früheres bis mittleres Stadium: Orientierung eingeschränkt, Anleitung und Beaufsichtigung nötig, Selbstversorgung teilweise möglich.
    • Therapie-/Medikationsorganisation erforderlich, aber kein spezieller PG-5-Komplexbedarf.

    Entlastung für Angehörige

    • Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 10 Arbeitstage je Akutfall (Lohnersatz, i. d. R. 90 % Netto, max. 70 % BBG).
    • Pflegezeit/Familienpflegezeit: Freistellungen mit Option auf zinsloses Darlehen (SGB XI); frühzeitig mit Arbeitgeber und Pflegekasse abstimmen.
    • Entlassmanagement/Übergangspflege: Krankenhäuser können bei Entlassung Unterlagen, Übergangspflege und Hilfsmittel organisieren; ersetzt keinen Pflegegrad-Antrag, erleichtert aber den Start.
    • Soziale Sicherung: Pflegekasse zahlt RV-Beiträge (ab PG2, ≥10 Std/Woche an 2 Tagen, Erwerbstätigkeit ≤30 Std/Woche); ALV-Beiträge möglich bei Pflege-bedingter Jobpause; UV während Pflege/Wege beitragsfrei.

    Steuerliche Entlastungen (orientierend)

    • Pflege-Pauschbetrag: 600 € (PG2), 1.100 € (PG3), 1.800 € (PG4/PG5 oder Merkzeichen H).
    • Außergewöhnliche Belastungen (nach Zumutbarkeit).
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % anrechenbar, max. 4.000 € p. a.

    Keine Rechtsberatung; für Details Steuerberatung hinzuziehen.

    Häufige Fehlannahmen (Klarstellungen)

    • Mehr Pflegezeit führt nicht automatisch zu einem höheren Pflegegrad – entscheidend ist die Selbstständigkeit in den Modulen.
    • Tages-/Nachtpflege verbraucht nicht die ambulanten Pflegesachleistungen; Budget ist getrennt.
    • Pflegegeld läuft weiter, auch wenn Tages-/Nachtpflege genutzt wird (keine Verrechnung mit Sachleistung).

    DPB-Leistungsgrenze: DPB bietet Orientierung, Strukturierung, Vorbereitung und Organisation. Keine körperbezogene Pflege, keine Behandlungspflege, keine Rechtsberatung.

    Aktuelle Herausforderungen 2026 (Ausblick)

    Ausblick – keine beschlossenen Änderungen.

    • Pflegeplatzmangel: Tages-/Nachtpflege und ambulante Dienste teils mit Wartelisten; rechtzeitig anfragen.
    • Gutachterkapazitäten: 5‑Wochen-Ziel bleibt, regional Verzögerungen möglich.
    • Pflegekräftemangel: 2026 weiter hoher Personalbedarf, kann Verfügbarkeit und Taktung der Einsätze beeinflussen.
    • Regelungsdiskussion: Schwellenanpassung PG 1–3 und DiPA-Aufteilung (40 € + 30 €) in Diskussion, noch nicht beschlossen.

    Widerspruch – falls die Einstufung nicht passt

    • Frist: 1 Monat nach Zugang des Bescheids.
    • Begründung: Pflegetagebuch, Arztberichte, konkrete Alltagssituationen beilegen.
    • DPB unterstützt organisatorisch; keine Rechtsberatung.
    Achtung: Fristversäumnis kann eine neue Antragstellung nötig machen. Widersprüche sind oft erfolgreich; Verbraucherzentralen nennen ca. 50 % angepasste Entscheidungen (regional/Kasse variabel).

    Häufige Fragen (PG 3)

    Wann liegt Pflegegrad 3 vor?

    Ab 47,5 bis unter 70 Punkten im NBA, wenn die Selbstständigkeit in mehreren Modulen deutlich eingeschränkt ist.

    Gilt noch die alte Verhinderungs-/Kurzzeitpflege?

    Ab Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für beide Zwecke.

    Wie oft ist der Beratungseinsatz nötig?

    Für PG 3 alle 6 Monate verpflichtend (§ 37.3 SGB XI); bei Verstoß kann das Pflegegeld gekürzt werden.

    Was zählt stärker – Zeitaufwand oder Selbstständigkeit?

    Selbstständigkeit in den sechs Modulen ist ausschlaggebend; bloßer Zeitaufwand führt nicht automatisch zu PG 3.

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