Pflegegrad 3: Geld, Leistungen und Voraussetzungen
Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Modulen – nicht der Pflegezeitaufwand.
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Pflegegrad 3 auf einen Blick
- Punkte: 47,5 bis unter 70 im Begutachtungsassessment (Diskussion 2026: mögliche Schwellenanpassung PG 1–3)
- Pflegegeld: 599 € / Monat
- Pflegesachleistungen: 1.497 € / Monat (anerkannte Leistungsanbieter)
- Tages-/Nachtpflege: 1.357 € / Monat
- Gemeinsames Budget KZP/VHP: 3.539 € / Jahr ab Juli 2025 (bis Juni: VHP 1.685 €, KZP 1.854 €)
- Entlastungsbetrag: 131 € / Monat; Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat
- Beratungseinsatz: Pflicht alle 6 Monate (§ 37.3 SGB XI)
Abkürzungen: PG = Pflegegrad; KZP = Kurzzeitpflege; VHP = Verhinderungspflege; SGB XI = Elftes Buch Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung); MD = Medizinischer Dienst; NBA = Neues Begutachtungsassessment; EEE = einrichtungseinheitlicher Eigenanteil; DiPA = Digitale Pflegeanwendungen; BfArM = Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; GdB = Grad der Behinderung.
Was bedeutet Pflegegrad 3?
- Punktebereich: 47,5–unter 70.
- Modul-Gewichtungen: Mobilität 10 %, Kognition/Kommunikation 15 %, Verhalten/psychische Problemlagen 15 %, Selbstversorgung 40 %, krankheits-/therapiebedingte Anforderungen 20 %, Alltagsgestaltung 15 %.
Beispiel Punktevergabe: In Modul Selbstversorgung sind bis zu 40 Punkte möglich; bei vollständiger Abhängigkeit fließt der volle Modulwert ein. Viel Pflegezeit allein führt nicht automatisch zu PG 3 – maßgeblich ist die Selbstständigkeit in den Modulen.
Antrag und Ablauf
Antrag stellen
Formlos bei der Pflegekasse (Telefon, Mail, Brief); Antragsdatum sichert den Leistungsbeginn.
Unterlagen bündeln
Pflegetagebuch, Arztberichte, Medikamentenplan, typische Alltagssituationen und Ansprechpartner notieren.
Begutachtung
MD/Medicproof bewertet die sechs Module. Alltag realistisch schildern, nichts beschönigen.
Bescheid prüfen
Fristen: Begutachtung muss innerhalb von 5 Wochen erfolgen (BMG-Frist; sonst 70 € je angefangene Verzugswoche möglich); Widerspruch binnen 1 Monat.
Wer bekommt das Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann an die Pflegeperson weitergegeben werden.
Leistungen 2026 (PG 3)
- Pflegegeld: 599 € / Monat.
- Pflegesachleistungen: 1.497 € / Monat für anerkannte Unterstützungsangebote.
- Tages-/Nachtpflege: 1.357 € / Monat.
- Entlastungsbetrag: 131 € / Monat.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € / Monat.
- Gemeinsames Budget KZP/VHP: 3.539 € / Jahr (ab Juli 2025); Nutzung im selben Kalenderjahr. Übertrag (50 % ungenutzte VHP 2024) galt nur 2025.
- Vollstationär: Zuschuss 1.319 € / Monat.
- Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € je Maßnahme.
- Hausnotruf: bis 25,50 € / Monat.
- Wohngruppenzuschuss: 224 € / Monat.
- DiPA: bis 53 € / Monat (2025); ab 2026 im Gespräch 40 € DiPA + 30 € ergänzend (BMG-Entwurf). Anerkannte Anwendungen stehen im DiPA-Verzeichnis des BfArM.
Stationär: Zuschläge auf den EEE
Zuschläge gelten nur auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), nicht auf Gesamtkosten.
- 15 % im 1. Jahr (Monat 1–12)
- 30 % im 2. Jahr (Monat 13–24)
- 50 % im 3. Jahr (Monat 25–36)
- 75 % ab dem 4. Jahr (ab Monat 37)
Durchschnittlicher EEE 2025: ca. 3.155 € (regional variabel). Zuschuss der Pflegeversicherung PG 3 (stationär): 1.319 €; der restliche EEE bleibt privat. Zuschläge gelten nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Begutachtung in der Praxis
- Pflegetagebuch 1–2 Wochen führen (Transfers, Orientierung, Verhalten, Selbstversorgung, Alltagsorganisation).
- Alltagsbeispiele sammeln: Was gelingt nur mit Hilfe? Wie häufig?
- Unterlagen bereitlegen: Arztbriefe, Medikation, Therapievorgaben.
- Begleitperson einbeziehen, die Einschränkungen bestätigt.
- Selbstständigkeit realistisch schildern; Überforderung nicht kleinreden.
Schnittstellen & Hinweise: Sozialhilfe kann ergänzen, wenn Einkommen/Vermögen nicht reichen; GdB (Grad der Behinderung) bzw. Schwerbehindertenausweis ist unabhängig vom Pflegegrad (PG 3 oft GdB 50–80) und kann steuerliche/mobilitätsbezogene Vorteile bringen.
Kombinationsleistungen
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden; das Pflegegeld wird proportional zum genutzten Sachleistungsanteil gekürzt.
| Anteil Sachleistung | Auszahlung Pflegegeld |
|---|---|
| 0 % | 599 € |
| 25 % | 449 € |
| 50 % | 300 € |
| 75 % | 150 € |
| 100 % | 0 € |
Beispiel: 50 % Sachleistung genutzt → 50 % Pflegegeld verbleibt (599 € × 50 % ≈ 300 €).
Typische Fallbeispiele (PG 3)
- Deutliche Mobilitätseinschränkung, regelmäßige Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden, Teilbereiche noch eigenständig.
- Demenz früheres bis mittleres Stadium: Orientierung eingeschränkt, Anleitung und Beaufsichtigung nötig, Selbstversorgung teilweise möglich.
- Therapie-/Medikationsorganisation erforderlich, aber kein spezieller PG-5-Komplexbedarf.
Entlastung für Angehörige
- Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 10 Arbeitstage je Akutfall (Lohnersatz, i. d. R. 90 % Netto, max. 70 % BBG).
- Pflegezeit/Familienpflegezeit: Freistellungen mit Option auf zinsloses Darlehen (SGB XI); frühzeitig mit Arbeitgeber und Pflegekasse abstimmen.
- Entlassmanagement/Übergangspflege: Krankenhäuser können bei Entlassung Unterlagen, Übergangspflege und Hilfsmittel organisieren; ersetzt keinen Pflegegrad-Antrag, erleichtert aber den Start.
- Soziale Sicherung: Pflegekasse zahlt RV-Beiträge (ab PG2, ≥10 Std/Woche an 2 Tagen, Erwerbstätigkeit ≤30 Std/Woche); ALV-Beiträge möglich bei Pflege-bedingter Jobpause; UV während Pflege/Wege beitragsfrei.
Steuerliche Entlastungen (orientierend)
- Pflege-Pauschbetrag: 600 € (PG2), 1.100 € (PG3), 1.800 € (PG4/PG5 oder Merkzeichen H).
- Außergewöhnliche Belastungen (nach Zumutbarkeit).
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % anrechenbar, max. 4.000 € p. a.
Keine Rechtsberatung; für Details Steuerberatung hinzuziehen.
Häufige Fehlannahmen (Klarstellungen)
- Mehr Pflegezeit führt nicht automatisch zu einem höheren Pflegegrad – entscheidend ist die Selbstständigkeit in den Modulen.
- Tages-/Nachtpflege verbraucht nicht die ambulanten Pflegesachleistungen; Budget ist getrennt.
- Pflegegeld läuft weiter, auch wenn Tages-/Nachtpflege genutzt wird (keine Verrechnung mit Sachleistung).
DPB-Leistungsgrenze: DPB bietet Orientierung, Strukturierung, Vorbereitung und Organisation. Keine körperbezogene Pflege, keine Behandlungspflege, keine Rechtsberatung.
Aktuelle Herausforderungen 2026 (Ausblick)
Ausblick – keine beschlossenen Änderungen.
- Pflegeplatzmangel: Tages-/Nachtpflege und ambulante Dienste teils mit Wartelisten; rechtzeitig anfragen.
- Gutachterkapazitäten: 5‑Wochen-Ziel bleibt, regional Verzögerungen möglich.
- Pflegekräftemangel: 2026 weiter hoher Personalbedarf, kann Verfügbarkeit und Taktung der Einsätze beeinflussen.
- Regelungsdiskussion: Schwellenanpassung PG 1–3 und DiPA-Aufteilung (40 € + 30 €) in Diskussion, noch nicht beschlossen.
Widerspruch – falls die Einstufung nicht passt
- Frist: 1 Monat nach Zugang des Bescheids.
- Begründung: Pflegetagebuch, Arztberichte, konkrete Alltagssituationen beilegen.
- DPB unterstützt organisatorisch; keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen (PG 3)
Ab 47,5 bis unter 70 Punkten im NBA, wenn die Selbstständigkeit in mehreren Modulen deutlich eingeschränkt ist.
Ab Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für beide Zwecke.
Für PG 3 alle 6 Monate verpflichtend (§ 37.3 SGB XI); bei Verstoß kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Selbstständigkeit in den sechs Modulen ist ausschlaggebend; bloßer Zeitaufwand führt nicht automatisch zu PG 3.

