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Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige: Austausch und Unterstützung finden
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Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige: Austausch und Unterstützung finden

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Sie funktionieren. Sie organisieren. Sie sind für alle da. Und irgendwann merken Sie, dass Sie niemanden mehr haben, dem Sie erzählen können, wie es Ihnen dabei geht. Genau an dieser Stelle setzen Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige an – nicht als Therapie, sondern als der eine Ort, an dem Sie nichts erklären müssen.

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Klicken Sie auf ein Thema, um direkt zum entsprechenden Abschnitt zu springen:

    Die Kurzfassung: Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen ist kostenfrei, freiwillig und auf Wunsch anonym möglich – vor Ort oder online. Die Pflegeselbsthilfe ist sogar gesetzlich verankert: Nach § 45d SGB XI fördert die Pflegeversicherung Gruppen ausdrücklich auch für Angehörige, seit dem 1. Januar 2026 mit 0,21 € je Versichertem und Jahr. Sie müssen also nicht „stark genug“ sein, um teilzunehmen. Sie dürfen einfach kommen.

    Selbsthilfe auf einen Blick

    • Für wen: Pflegende Angehörige – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
    • Kosten: In der Regel kostenfrei; gelegentlich kleine Umlagen für Raum oder Getränke.
    • Formate: Gruppen vor Ort, digitale Gruppen, Chat-App, Telefon- und Online-Beratung.
    • Finden: Pflegewegweiser NRW (Suche nach Ort), Selbsthilfe-Kontaktstelle vor Ort, NAKOS-Datenbank.
    • Rechtsgrundlage: § 45d SGB XI (Förderung der Selbsthilfe in der Pflege).
    • Wichtig: Selbsthilfe ersetzt keine Therapie und keine Pflegeberatung – sie ergänzt beides.
    Gratis-Merkblatt · PDFSelbsthilfe & Entlastung – die Nummern, die zählenDie drei Wege zur Gruppe, geprüfte Telefonnummern für die Region, Online-Angebote und Krisen-Nummern – auf einer Seite zum Ausdrucken.

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    Keine Kraft für einen langen Artikel? Diese drei Schritte reichen für heute:

    1. Eine Nummer anrufen: In NRW das Pflege-Telefon 0800 4040 044 (kostenfrei) – bundesweit das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums unter 030 20 17 91 31 (Mo–Do 9–18 Uhr, anonym und vertraulich).
    2. Vom Sofa aus anschließen: Die kostenlose App „in.kontakt“ (wir pflegen e. V.) verbindet Sie noch heute Abend mit Menschen in derselben Lage – auf Wunsch anonym.
    3. Eine Frage loswerden: Auf pflegen-und-leben.de schildern Sie Ihre Situation anonym und erhalten eine persönliche Antwort von Psychologinnen und Psychologen – kostenfrei.

    Alles Weitere kann warten, bis Sie durchgeatmet haben.

    Sie sind damit nicht allein – und das ist keine Floskel

    In Deutschland werden rund 4,9 Millionen Menschen zu Hause versorgt. Das sind 86 Prozent aller Pflegebedürftigen – der Großteil davon von Familienangehörigen (Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2023). Die Pflege findet also nicht in Heimen statt, sondern in Wohnzimmern. In Ihrem.

    Und sie hinterlässt Spuren: Nach Erhebungen des Robert Koch-Instituts (2026) fühlen sich 34,2 Prozent der pflegenden An- und Zugehörigen stark oder sehr stark belastet. Das Zentrum für Qualität in der Pflege kommt zu ähnlichen Ergebnissen: Rund die Hälfte klagt häufig über körperliche Beschwerden, mehr als ein Drittel fühlt sich häufig niedergeschlagen.

    Was das bedeutet: Wenn Sie erschöpft sind, ist das keine persönliche Schwäche und kein Zeichen dafür, dass Sie es „falsch“ machen. Es ist die statistisch häufigste Begleiterscheinung häuslicher Pflege. Wer das weiß, kann sich Hilfe holen, ohne sich dafür zu schämen.

    Woran Sie merken, dass Sie selbst Hilfe brauchen

    Überlastung kündigt sich an – nur wird sie von Pflegenden meist zuletzt bei sich selbst bemerkt. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) nennt typische Warnzeichen:

    • Körperlich: Schlafprobleme, Kopf-, Rücken- oder Nackenschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Herzrasen, ständige Müdigkeit.
    • Seelisch: innere Unruhe, Niedergeschlagenheit, Angst, Schuldgefühle, wachsende Gereiztheit bis hin zu Aggressivität.
    • Im Alltag: Sie sagen Verabredungen ab, eigene Arzttermine fallen aus, freie Zeit und soziale Kontakte schrumpfen auf null.

    Je mehr davon zutrifft, desto weniger ist „Durchhalten“ die Lösung – und desto mehr lohnt sich der Blick auf Austausch und Entlastung. Genau dafür gibt es den Check weiter unten.

    Was eine Selbsthilfegruppe bringt – und was nicht

    Wir bleiben hier ehrlich, auch wenn es weniger werbewirksam ist: Selbsthilfe ist kein Wundermittel. Die beste verfügbare Forschung – eine Meta-Analyse über 30 Studien zu Angehörigen von Menschen mit Demenz (Chien u. a., 2011) – findet messbare, aber moderate Effekte: weniger depressive Symptome, geringere empfundene Belastung, besseres psychisches Wohlbefinden. Die Studienautoren mahnen selbst zur Vorsicht bei der Interpretation.

    Übersetzt heißt das: Eine Gruppe nimmt Ihnen die Pflege nicht ab. Aber sie verändert, wie Sie sie tragen.

    • Sie müssen nichts erklären. Alle im Raum kennen das schlechte Gewissen, die Wut, die Erschöpfung. Das allein entlastet.
    • Sie bekommen Praxiswissen aus erster Hand. Welche Formulierung im Widerspruch gewirkt hat. Wie andere den Nachtdienst überstehen. Was der Medizinische Dienst wirklich wissen will.
    • Sie sehen, dass es weitergeht. In der Gruppe sitzen Menschen, die schon weiter sind – und solche, die gerade anfangen. Beides hilft.
    Ehrliche Grenze: Selbsthilfe ist nicht das richtige Mittel bei akuten Krisen, bei Gewalt in der Pflegebeziehung, bei Suizidgedanken oder schwerer Depression. Dann brauchen Sie ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe – und zwar zuerst. Die Telefonseelsorge erreichen Sie rund um die Uhr, kostenfrei und anonym: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.

    Wie stark sind Sie selbst belastet?

    Bevor Sie weiterlesen: Verschaffen Sie sich einen ehrlichen Überblick über Ihre eigene Lage. Der folgende Check dauert eine Minute, bleibt anonym und zeigt Ihnen anschließend, welches Austausch-Format zu Ihrem Alltag passt – und welche Entlastungsleistungen Sie parallel kennen sollten.

    Kostenloser Entlastungs-Check

    Wie stark sind Sie selbst belastet?

    Acht ehrliche Fragen, rund eine Minute. Sie sehen danach, welches Austausch-Format zu Ihrem Alltag passt – und welche Entlastungsleistungen Sie kennen sollten. Anonym, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Was trifft auf Sie zu?

    Dieser Check ist eine orientierende Selbsteinschätzung, kein medizinischer Test und keine Diagnose. Er ersetzt weder ärztliche noch psychotherapeutische Hilfe. Die genannten Leistungen sind eine unverbindliche Übersicht – maßgeblich ist Ihr Bescheid.

    Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe finden: die drei verlässlichen Wege

    Die häufigste Frage lautet: „Wo finde ich überhaupt eine Gruppe?“ Es gibt drei Wege, die tatsächlich funktionieren – in dieser Reihenfolge.

    Weg 1: Die Gruppensuche im Pflegewegweiser NRW

    Das Landesportal Pflegewegweiser NRW (getragen vom Land NRW, den Pflegekassen und der Verbraucherzentrale NRW) hat eine eigene Suche für Pflegeselbsthilfegruppen. Sie können nach Ort oder Postleitzahl filtern – und, das ist der entscheidende Punkt, danach, ob sich die Gruppe an Pflegebedürftige oder an pflegende Angehörige richtet. Präsenz- und Online-Gruppen sind beide enthalten.

    Der schnellste Weg überhaupt: Das Pflege-Telefon NRW ist kostenfrei und vermittelt Sie direkt weiter: 0800 4040 044 (montags, dienstags, mittwochs und freitags 9–13 Uhr, donnerstags 13–17 Uhr). Ein Anruf spart Ihnen oft eine Stunde Suchen.

    Weg 2: Die Selbsthilfe-Kontaktstelle vor Ort anrufen

    Selbsthilfe-Kontaktstellen sind die eigentlichen Profis: Sie kennen auch die Gruppen, die in keiner Datenbank stehen, und sagen Ihnen offen, welche Gruppe gerade aktiv ist und Platz hat. Bundesweit gibt es rund 300 solcher Kontaktstellen (NAKOS, Stand 31.12.2025), in NRW sind sie nach Zählung der Koordinationsstelle KOSKON in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten vertreten.

    Für unsere Region haben wir die Anlaufstellen geprüft:

    Anlaufstelle Für wen / was Kontakt
    Selbsthilfe-Kontaktstelle Witten, Wetter & Herdecke (Der Paritätische) Vermittlung in alle Gruppen im mittleren Ennepe-Ruhr-Kreis 02302 1559
    Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum (Der Paritätische) Vermittlung und Beratung für Bochum 0234 2399 1111
    WIESE e. V. – Selbsthilfeberatung Essen Vermittlung und Beratung für Essen 0201 207676
    Alzheimer Gesellschaft Bochum e. V. Angehörigengruppen und -kurse rund um Demenz 0234 337772
    Alzheimer Gesellschaft Dortmund e. V. Angehörigen-Gesprächskreise in Dortmund 0231 7246611
    Sie wohnen woanders? Die Kontaktstelle in Ihrer Region finden Sie über die NAKOS-Datenbank („Rote Adressen“) oder – in NRW – über den Kontaktstellen-Finder von KOSKON.

    Weg 3: Die bundesweiten Gruppendatenbanken

    • NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle): Die „Roten Adressen“ führen zu den örtlichen Kontaktstellen, die „Grünen Adressen“ zu bundesweiten Selbsthilfevereinigungen. Wichtig zu wissen: NAKOS listet selbst keine einzelnen lokalen Gruppen – es bringt Sie zur richtigen Stelle vor Ort.
    • selbsthilfenetz.de (Der Paritätische NRW): Datenbank mit über 8.500 Selbsthilfegruppen in NRW, direkt nach Thema durchsuchbar.
    • Deutsche Alzheimer Gesellschaft: eigene Adressdatenbank für Demenz-Angehörigengruppen – plus das Alzheimer-Telefon: 030 259 379 514 (Mo–Do 9–18 Uhr, Fr 9–15 Uhr).

    Sie wohnen nicht in NRW? So geht es bundesweit

    Die drei Wege funktionieren überall in Deutschland – nur die Anlaufstellen heißen anders:

    • NAKOS-Datenbank „Rote Adressen“: Dort wählen Sie Ihr Bundesland und Ihren Ort und bekommen die zuständige Selbsthilfe-Kontaktstelle – das Verzeichnis deckt alle 16 Bundesländer ab und ist der schnellste Weg zur Gruppe vor Ort.
    • Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: 030 20 17 91 31 (Montag bis Donnerstag 9–18 Uhr) – anonym und vertraulich, berät bundesweit zu allen Fragen rund um die Pflege und nennt Ihnen Anlaufstellen in Ihrer Region.
    • Ihre Kommune: Seniorenbüro oder Pflegestützpunkt kennen die Angehörigen-Gruppen vor Ort – ein Anruf bei der Stadtverwaltung genügt.

    So läuft ein erstes Treffen ab – und niemand muss sofort reden

    Die größte Hürde ist selten die Suche, sondern der erste Schritt durch die Tür. Vielen Pflegenden kommt die eigene Not „nicht schlimm genug“ vor, andere schämen sich für Gedanken, die ganz normal sind – Wut, Erschöpfung, der Wunsch, einfach mal wegzulaufen. Deshalb ehrlich, wie so ein erstes Treffen wirklich abläuft:

    • Sie dürfen einfach nur zuhören. Niemand wird aufgerufen. Eine kurze Vorstellung mit Vornamen reicht – und selbst die ist in den meisten Gruppen freiwillig.
    • Es gibt einen Rahmen. Übliche Treffen dauern 60 bis 90 Minuten, oft mit Anfangsrunde, einem Thema und einer kurzen Schlussrunde. Sie sitzen also nicht in einer uferlosen Runde fest.
    • Vertraulichkeit ist Grundregel. Was in der Gruppe gesagt wird, bleibt dort. Genau deshalb funktioniert der Austausch.
    • Sie verpflichten sich zu nichts. Ein Schnupperbesuch ist kein Beitritt. Wenn es sich nicht richtig anfühlt, gehen Sie – und probieren eine andere Gruppe oder ein Online-Format.
    Wenn die Hemmschwelle zu hoch ist: Rufen Sie vorher kurz bei der Kontaktstelle oder der Gruppenleitung an und sagen Sie ehrlich, dass Sie unsicher sind. Das ist dort Alltag – und meist verabredet man dann, dass jemand Sie am Anfang in Empfang nimmt. Oder Sie starten anonym in einer Online-Gruppe und wechseln später in die Präsenz.

    Wenn Sie nicht wegkönnen: Austausch, der zu Ihnen kommt

    Der häufigste Grund, warum pflegende Angehörige keine Gruppe besuchen, ist banal und schwerwiegend zugleich: Es ist niemand da, der so lange übernimmt. Für genau diese Situation gibt es vollwertige Alternativen – kein Trostpreis, sondern für viele die einzig realistische Lösung.

    • „in.kontakt“ – die Chat-App von wir pflegen e. V.: kostenlos, datengeschützt, auf Wunsch nur mit einem Nicknamen. Es gibt offene Kanäle, etwa für Angehörige von Menschen mit Demenz oder für pflegende Kinder. Austausch um 23 Uhr auf dem Sofa ist damit möglich.
    • Digitale Gruppen von wir pflegen NRW: feste Online-Termine, unter anderem ein offener Angehörigentreff sowie eine Gruppe speziell für Erschöpfung, Überforderung und Einsamkeit. Kostenlos.
    • pflegen-und-leben.de – psychologische Online-Beratung: kostenfrei, anonym und datensicher, getragen von einer gemeinnützigen Gesellschaft. Sie schildern Ihre Situation schriftlich und erhalten in der Regel innerhalb einer Woche eine persönliche Antwort von Psychologinnen und Psychologen; auch Video-Termine sind möglich.
    • Zoom-„Kneipe BEISAMMENSEIN“ – jeden Abend ab 21 Uhr: Der Verein Pflegende Angehörige e. V. öffnet täglich um 21 Uhr eine kostenlose Online-Gesprächsrunde – genau dann, wenn der Pflegetag vorbei ist und die Gedanken kreisen. Zugang über pflegende-angehoerige-ev.de.
    • pflegebistro (wir pflegen Schleswig-Holstein e. V.): offene Online-Austauschtreffen jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat, gefördert nach § 45d SGB XI.
    • Forum der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: moderiertes Online-Forum, in dem sich Angehörige und Menschen mit Demenz austauschen – Mitlesen geht ohne Anmeldung (forum.deutsche-alzheimer.de).
    • Familiencoach Pflege (AOK): ein Online-Selbsthilfeprogramm gegen Überlastung – mit Übungen zu Erschöpfung, Wut und Niedergeschlagenheit. Kostenfrei und ausdrücklich für alle zugänglich, nicht nur für AOK-Versicherte (pflege.aok.de).
    Unser Tipp aus der Beratungspraxis: Fangen Sie klein an. Ein einziger Chat-Beitrag oder ein Online-Termin von 60 Minuten ist realistischer als der Vorsatz, ab sofort jeden Monat zu einer Gruppe zu gehen – und er wirkt sofort.

    Gibt es eine Gruppe für Ihre Situation? Die krankheitsspezifischen Wege

    Viele Angehörige wollen keinen allgemeinen Austausch, sondern Menschen, die genau dieselbe Diagnose begleiten. Für die häufigsten Situationen gibt es eigene Netzwerke – hier die direkten Wege:

    Situation Spezialisierte Anlaufstelle Vertiefung bei uns
    Demenz / Alzheimer Alzheimer-Gesellschaften vor Ort + Alzheimer-Telefon 030 259 379 514; moderiertes Online-Forum der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Pflegegrad bei Demenz
    Psychische Erkrankung in der Familie BApK-Selbsthilfenetz (rund 790 Angehörigengruppen in der Datenbank) + SeeleFon 0228 71 00 24 24 (Festnetztarif, anonym) Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen
    Parkinson Regionalgruppen der Deutschen Parkinson Vereinigung (dpv-bundesverband.de) – ausdrücklich auch für Angehörige Pflegegrad bei Parkinson
    Schlaganfall Gruppensuche der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe (rund 285 Gruppen, darunter auch für Eltern betroffener Kinder) Pflegegrad nach Schlaganfall
    Krebs Krebsinformationsdienst 0800 420 30 40 – kostenfrei, täglich 8–20 Uhr, ausdrücklich auch für Angehörige Pflegegrad bei Krebs
    Multiple Sklerose DMSG mit rund 850 Selbsthilfe- und Kontaktgruppen – Beratung ausdrücklich auch für Angehörige Pflegegrad bei MS

    Drei Situationen, über die selten gesprochen wird

    Männer, die pflegen. Nach den RKI-Daten übernehmen 7,9 Prozent der Männer Pflegeaufgaben (Frauen: 12,7 Prozent) – Männer sind also längst keine Ausnahme, in den Gruppen aber deutlich seltener zu sehen, weil Hilfe holen vielen schwerer fällt. Falls es Ihnen so geht: Online-Formate mit Nickname sind ein niederschwelliger Einstieg, und Ihre Kontaktstelle weiß, ob es in der Region eine Männer-Gruppe gibt.

    Berufstätige Pflegende. Wenn Sie tagsüber arbeiten und abends pflegen, bleibt für ein Nachmittags-Treffen keine Chance. Genau dafür gibt es die Abend- und Online-Formate – etwa die tägliche 21-Uhr-Runde. Und klären Sie parallel Ihre Rechte im Job: Pflege und Beruf vereinbaren.

    Wenn die Pflege endet. Nach dem Tod des gepflegten Menschen fällt für viele nicht nur Trauer, sondern auch eine jahrelange Aufgabe weg – ein doppeltes Loch. Trauergruppen (oft bei Hospizdiensten und Kirchengemeinden) und die Selbsthilfe-Kontaktstellen kennen Angebote für ehemals Pflegende. Es ist in Ordnung, sich auch danach noch Unterstützung zu holen.

    Was kostet Selbsthilfe? Und wer bezahlt sie eigentlich?

    Für Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer ist die Gruppe in aller Regel kostenfrei. Trotzdem kostet sie Geld – Räume, Material, Schulungen. Bezahlt wird das über zwei getrennte gesetzliche Töpfe, und die Unterscheidung erklärt auch, warum manche Gruppen für Angehörige offen sind und andere nicht.

    Förderweg § 45d SGB XI (Pflege) § 20h SGB V (Krankenkassen)
    Wer wird gefördert Gruppen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen Ausschließlich gesundheitsbezogene Selbsthilfe zu anerkannten Krankheitsbildern
    Fördermittel 0,21 € je Versichertem und Jahr (seit 1.1.2026; zuvor 0,15 €) 1,44 € je Versichertem (2026), mindestens 70 % davon als Pauschalförderung
    Besonderheit Auf Landesebene tragen Land oder Kommune 25 % mit; der Bund fördert Gründungen ohne Kofinanzierung An ein Krankheitsbild gebunden – eine reine Angehörigengruppe fällt nicht darunter
    Der Punkt, den fast alle übersehen: Eine reine Gruppe für pflegende Angehörige ohne Krankheitsbezug wird nicht über die Krankenkassen (§ 20h SGB V) gefördert, sondern über die Pflegeversicherung (§ 45d SGB XI). Deshalb ist Ihre Anlaufstelle in NRW auch die Pflegeselbsthilfe – nicht die Krankenkasse. Eine Doppelförderung aus beiden Töpfen für denselben Zweck ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 45d Abs. 6 SGB XI).

    Kann ich die Selbsthilfe mit dem Entlastungsbetrag (131 €) bezahlen?

    Diese Frage wird uns oft gestellt, und die ehrliche Antwort lautet: In aller Regel nein. Der Grund ist ein Systemunterschied, den man kennen muss.

    • § 45d SGB XI ist Förderrecht: Das Geld fließt an die Gruppe beziehungsweise ihren Träger – nicht an Sie.
    • § 45b SGB XI ist Leistungsrecht: Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich wird dem Pflegebedürftigen erstattet, und zwar nur gegen Rechnung und nur für Angebote, die nach Landesrecht förmlich anerkannt sind (§ 45a SGB XI).

    Daraus folgt: Eine kostenlose, selbstorganisierte Angehörigengruppe stellt keine Rechnung – also gibt es auch nichts zu erstatten. Anders kann es aussehen, wenn ein anerkannter Anbieter ein kostenpflichtiges Entlastungsangebot für pflegende Angehörige durchführt; das hängt vom Landesrecht und vom Einzelfall ab. Eine nach § 45d geförderte Gruppe ist dadurch nicht automatisch über den Entlastungsbetrag abrechenbar.

    Was stattdessen wirklich hilft: Setzen Sie den Entlastungsbetrag dafür ein, sich die Zeit für die Gruppe freizukaufen – etwa für eine stundenweise Betreuung durch einen anerkannten Dienst. Wie das geht, zeigen wir im Ratgeber Entlastungsbetrag optimal nutzen.

    Es gibt keine Gruppe bei Ihnen? Dann gründen Sie eine

    Das klingt nach einem Großprojekt, ist aber kleiner, als Sie denken – und der Gesetzgeber hilft dabei mit.

    1

    Kontaktstelle anrufen

    Ihre Selbsthilfe-Kontaktstelle begleitet Gründungen: Sie hilft bei Räumen, Ankündigung und Förderantrag. Das ist ihr gesetzlicher Auftrag – nutzen Sie ihn.

    2

    Keine Rechtsform nötig

    Eine Selbsthilfegruppe muss kein eingetragener Verein sein. Es genügen ein Gründungsprotokoll, eine ehrenamtliche Leitung und ein eigenes Konto. Nur Selbsthilfeorganisationen auf Landes- oder Bundesebene brauchen die Vereinsform.

    3

    Gründungszuschuss beantragen

    Für neue Gruppen sieht § 45d Abs. 4 SGB XI ausdrücklich Gründungszuschüsse vor – zu beantragen unmittelbar beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen, ohne dass Land oder Kommune mitfinanzieren müssen.

    4

    Planungssicherheit einfordern

    Eine Bewilligung soll in der Regel für fünf Jahre erfolgen, mindestens aber für drei (§ 45d Abs. 4 SGB XI). Sie starten also nicht auf ein Jahr befristet.

    Passt die Gruppe zu mir? Eine kurze Qualitäts-Checkliste

    Nicht jede Gruppe tut gut. Prüfen Sie nach zwei bis drei Terminen ehrlich:

    • Moderation: Gibt es klare Regeln, einen Zeitrahmen und jemanden, der die Runde führt? Ohne Moderation kippen Gruppen leicht in endloses Klagen.
    • Größe: Sechs bis zwölf Personen sind meist gut handhabbar – jeder kommt zu Wort.
    • Ton: Werden Erfahrungen geteilt („bei mir war das so“) oder Ratschläge von oben erteilt („Sie müssen das so machen“)? Das Erste hilft, das Zweite nicht.
    • Ihr Gefühl danach: Gehen Sie leichter nach Hause als Sie gekommen sind? Das ist der einzige Maßstab, der wirklich zählt.
    Wenn eine Gruppe nicht passt, ist das kein Scheitern – weder Ihres noch das der Gruppe. Wechseln Sie. Kontaktstellen kennen meist mehrere Alternativen.

    Wo Selbsthilfe aufhört – und Beratung beginnt

    Selbsthilfe gibt Erfahrung. Sie füllt keine Anträge aus, liest keine Bescheide und organisiert keine Leistungen. Dafür gibt es eigene, ebenfalls kostenfreie Ansprüche – und die verwechseln viele:

    Angebot Was es leistet Wer es zahlt
    Selbsthilfegruppe (§ 45d SGB XI) Austausch, Erfahrung, emotionale Entlastung Gefördert von Pflegeversicherung, Land und Kommune
    Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) Individuelle Beratung und Versorgungsplan – auf Wunsch auch gegenüber Angehörigen Pflegekasse; für Sie kostenfrei
    Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI) Regelmäßiger Pflichtbesuch bei Pflegegeldbezug – Qualitätssicherung und Beratung zu Hause Pflegekasse; Pflicht (sonst droht Kürzung des Pflegegeldes)
    Pflegekurs (§ 45 SGB XI) Schulung für Angehörige – auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause Pflegekasse; unentgeltlich

    Fachlich eingeordnet von der Pflegeberatung des Deutschen Pflegebeistands – anerkannt nach § 37 Abs. 3 und § 45a SGB XI, Mitglied im DBfK Nordwest e. V. Wir beraten selbst und vermitteln keine Pflegedienste.

    Häufige Fragen zu Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige

    Wie finde ich eine Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige in meiner Nähe?
    Über drei Wege: die Gruppensuche im Pflegewegweiser NRW (filterbar nach Ort und danach, ob sich die Gruppe an pflegende Angehörige richtet), einen Anruf bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle vor Ort (sie kennt auch Gruppen, die in keiner Datenbank stehen) oder die bundesweite NAKOS-Datenbank. Am schnellsten geht es meist über das kostenfreie Pflege-Telefon NRW: 0800 4040 044.
    Was kostet die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe?
    In der Regel nichts. Gelegentlich wird eine kleine Umlage für Raummiete oder Getränke erhoben. Finanziert werden die Gruppen über die Förderung nach § 45d SGB XI aus Mitteln der Pflegeversicherung sowie von Land und Kommune.
    Kann ich den Entlastungsbetrag von 131 € für eine Selbsthilfegruppe verwenden?
    In aller Regel nicht. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI wird dem Pflegebedürftigen nur gegen Rechnung und nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote erstattet. Eine kostenlose Selbsthilfegruppe stellt keine Rechnung. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: den Entlastungsbetrag für eine stundenweise Betreuung einsetzen, damit Sie überhaupt zur Gruppe gehen können.
    Brauche ich einen Pflegegrad, um teilnehmen zu dürfen?
    Nein. Selbsthilfegruppen stehen pflegenden Angehörigen unabhängig davon offen, ob bereits ein Pflegegrad bewilligt ist. Gerade in der Antragsphase ist der Austausch oft besonders wertvoll.
    Gibt es Selbsthilfegruppen auch online oder telefonisch?
    Ja, und sie sind vollwertig. Die kostenlose App „in.kontakt“ von wir pflegen e. V. ermöglicht anonymen Austausch per Nickname, wir pflegen NRW bietet feste digitale Gruppentermine, und pflegen-und-leben.de bietet kostenfreie psychologische Online-Beratung. Für Demenz-Angehörige gibt es zusätzlich das Alzheimer-Telefon (030 259 379 514).
    Muss ich in der Gruppe meinen Namen nennen?
    Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, viele Gruppen arbeiten nur mit Vornamen, und online ist die Teilnahme unter einem Nicknamen möglich. Vertraulichkeit gehört zu den Grundregeln der Selbsthilfe.
    Was ist der Unterschied zwischen Selbsthilfe und Pflegeberatung?
    Die Selbsthilfegruppe bietet Erfahrungsaustausch auf Augenhöhe, aber keine Fallbearbeitung. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist dagegen ein individueller, kostenfreier Anspruch auf Beratung und einen Versorgungsplan – auf Wunsch auch gegenüber Angehörigen. Beides ergänzt sich; das eine ersetzt das andere nicht.
    Wie viel Zeit muss ich einplanen?
    Übliche Präsenztreffen dauern 60 bis 90 Minuten, meist ein- bis zweimal im Monat. Online-Formate sind oft kürzer und flexibler – für viele pflegende Angehörige der einzige realistische Weg.
    Es gibt keine Gruppe bei mir – kann ich selbst eine gründen?
    Ja. Eine Selbsthilfegruppe braucht keine Rechtsform, kein Verein muss gegründet werden. § 45d Abs. 4 SGB XI sieht ausdrücklich Gründungszuschüsse vor, die unmittelbar beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen beantragt werden – ohne Mitfinanzierung durch Land oder Kommune. Ihre Selbsthilfe-Kontaktstelle begleitet Sie dabei.
    Hilft eine Selbsthilfegruppe wirklich – gibt es Belege dafür?
    Ja, aber mit Augenmaß: Eine Meta-Analyse über 30 Studien (Chien u. a., 2011) fand bei Angehörigen von Menschen mit Demenz weniger depressive Symptome, eine geringere empfundene Belastung und besseres Wohlbefinden – die Effekte sind allerdings klein bis moderat. Selbsthilfe ist eine wirksame Ergänzung, kein Ersatz für professionelle Hilfe.
    Wann ist eine Selbsthilfegruppe nicht das richtige Angebot?
    Bei akuten Krisen, Gewalt in der Pflegebeziehung, schwerer Depression oder Suizidgedanken. Dann brauchen Sie ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenfrei und anonym erreichbar: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.
    Werden auch Angehörige gefördert – oder nur Pflegebedürftige?
    Ausdrücklich auch Angehörige. § 45d Abs. 1 SGB XI fördert Gruppen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen „sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden“ zum Ziel gesetzt haben. Seit dem 1. Januar 2026 stehen dafür 0,21 € je Versichertem und Jahr bereit (zuvor 0,15 €).
    Ich wohne nicht in NRW – wie finde ich eine Gruppe in meinem Bundesland?
    Über die NAKOS-Datenbank „Rote Adressen“: Dort wählen Sie Ihr Bundesland und Ihren Ort und erhalten die zuständige Selbsthilfe-Kontaktstelle – das Verzeichnis deckt alle 16 Bundesländer ab. Alternativ berät das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums bundesweit unter 030 20 17 91 31 (Mo–Do 9–18 Uhr, anonym und vertraulich) und nennt Anlaufstellen in Ihrer Region.
    Gibt es Gruppen speziell für Demenz, Krebs oder psychische Erkrankungen?
    Ja. Für Demenz sind die örtlichen Alzheimer-Gesellschaften und das Alzheimer-Telefon (030 259 379 514) die erste Adresse, bei psychischen Erkrankungen das Selbsthilfenetz des BApK mit rund 790 Angehörigengruppen und dem SeeleFon (0228 71 00 24 24), bei Krebs der kostenfreie Krebsinformationsdienst (0800 420 30 40, täglich 8–20 Uhr). Auch für Parkinson, Schlaganfall und Multiple Sklerose gibt es eigene Netzwerke – die Übersicht mit allen Wegen steht oben im Artikel.

    Das können Sie jetzt tun

    1. Machen Sie den Entlastungs-Check weiter oben – er zeigt Ihnen in einer Minute, wo Sie stehen.
    2. Rufen Sie eine Nummer an. Pflege-Telefon NRW (0800 4040 044) oder die Kontaktstelle in Ihrer Stadt. Ein Anruf, mehr nicht.
    3. Wenn Sie nicht wegkönnen: Laden Sie „in.kontakt“ herunter oder stellen Sie Ihre Frage bei pflegen-und-leben.de.
    4. Klären Sie Ihre eigenen Ansprüche. Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie einen eigenen Anspruch auf Kur und Reha haben – unabhängig vom Pflegegrad des Angehörigen.

    Und wenn Sie merken, dass es nicht die Gruppe ist, die Ihnen fehlt, sondern schlicht Entlastung im Alltag: Lesen Sie, wie Sie Verhinderungspflege nutzen, wie Sie mit der seelischen Last umgehen und was Selbstpflege praktisch bedeutet. Bei Demenz in der Familie hilft unser Ratgeber zur Pflege von Angehörigen mit Demenz weiter.

    Quellen & Stand

    • § 45d SGB XI – Förderung der Selbsthilfe in der Pflege (Fassung ab 1.1.2026: 0,21 € je Versichertem; Landesanteil 0,16 €, Bundesanteil 0,05 €; Gründungszuschüsse nach Abs. 4; Ausschluss der Doppelförderung nach Abs. 6), gesetze-im-internet.de
    • § 45a, § 45b SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag (131 €/Monat, Erstattung gegen Belege, Anerkennung nach Landesrecht), gesetze-im-internet.de
    • § 7a, § 37 Abs. 3, § 45 SGB XI – Pflegeberatung, Beratungseinsatz, unentgeltliche Pflegekurse, gesetze-im-internet.de
    • § 20h SGB V – Selbsthilfeförderung der Krankenkassen (krankheitsbildgebunden; 2026: 1,44 € je Versichertem, mind. 70 % Pauschalförderung), gesetze-im-internet.de
    • Statistisches Bundesamt – Pflegestatistik: 5,7 Mio. Pflegebedürftige, 86 % (4,9 Mio.) zu Hause versorgt (Stichtag 31.12.2023)
    • Robert Koch-Institut – „Pflegebedürftigkeit und (informelle) Pflege in Deutschland“, 2026: 34,2 % der pflegenden An- und Zugehörigen fühlen sich stark oder sehr stark belastet
    • Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) – Erhebung zur Belastung pflegender Angehöriger
    • Chien u. a. (2011) – Meta-Analyse zu Selbsthilfe-/Unterstützungsgruppen für Demenz-Angehörige: kleine bis moderate positive Effekte
    • NAKOS (rund 300 örtliche Selbsthilfe-Kontaktstellen, Stand 31.12.2025), KOSKON NRW, Pflegewegweiser NRW (Land NRW, Pflegekassen, Verbraucherzentrale NRW)
    • Pflegetelefon des BMFSFJ (wege-zur-pflege.de): 030 20 17 91 31, Mo–Do 9–18 Uhr, anonym und vertraulich
    • Krankheitsspezifische Netzwerke: BApK-Selbsthilfenetz + SeeleFon (bapk.de) · Deutsche Parkinson Vereinigung (dpv-bundesverband.de) · Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe (schlaganfall-hilfe.de) · Krebsinformationsdienst des DKFZ (krebsinformationsdienst.de) · DMSG (dmsg.de) · Deutsche Alzheimer Gesellschaft inkl. Online-Forum (deutsche-alzheimer.de)
    • Online-Angebote: Pflegende Angehörige e. V. („Kneipe BEISAMMENSEIN“) · pflegebistro (wir pflegen Schleswig-Holstein e. V., gefördert nach § 45d SGB XI) · Familiencoach Pflege (AOK, kostenfrei für alle) · pflegen-und-leben.de (Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH) · „in.kontakt“-App (wir pflegen e. V.)
    • ZQP-Übersicht „Entlastung für pflegende Angehörige“ – Warnzeichen körperlicher und seelischer Überlastung

    Stand: 14. Juli 2026. Alle Angaben sorgfältig geprüft, ohne Gewähr. Wir bieten Orientierung und Begleitung im Rahmen der gesetzlichen Pflegeleistungen – keine Rechts- oder Medizinberatung. Über Leistungsansprüche entscheidet Ihre Pflegekasse.

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    Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause: Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Bochum, Witten, Hattingen, Herdecke und Wetter/Ruhr. Beratung vor Ort