Pflegekurse (§45 SGB XI) sind freiwillig, Beratungsbesuche (§37.3 SGB XI) hingegen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Abgrenzung ist wichtig für Pflegebedürftige und Angehörige. DPB führt keine Kurse oder Pflegehandlungen durch.
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Pflegekurs (§45) oder Beratungsbesuch (§37.3): Pflicht oder freiwillig?
- Pflegekurs (§45): Freiwillige Schulung/Training zur Pflegekompetenz; kostenfrei; durch Pflegefachkräfte; kein Pflichttermin.
- Beratungsbesuch (§37.3): Gesetzlich vorgeschrieben bei Pflegegeldbezug (PG2–5: halbjährlich; PG4–5 zusätzlich freiwillig vierteljährlich – seit 01.01.2026); Qualitätssicherung; keine Schulung.
- Unterschied: Kurse lehren praktische Fähigkeiten; Besuche prüfen Pflegequalität und beraten.
- DPB: Keine Kurse, keine Pflegeausführung; wir informieren, erklären und strukturieren – ohne Schulung oder Pflegeausführung.
Abkürzungen: PG = Pflegegrad; SGB XI = Soziale Pflegeversicherung.
Pflegekurs (§45) oder Beratungsbesuch (§37.3): Pflicht oder freiwillig?
Kurzantwort:
- Pflegekurse (§45) sind freiwillige Schulungen zur Verbesserung der Pflegekompetenz.
- Beratungsbesuche (§37.3) sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichttermine bei Pflegegeldbezug zur Qualitätssicherung.
Was ist ein Pflegekurs (§45 SGB XI)?
Pflegekurse sind Schulungsangebote der Pflegekassen zur Vermittlung von Pflegewissen und praktischen Fähigkeiten. Sie richten sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige, die zu Hause pflegen.
Leistungen und Inhalte
- Kostenfreie Schulungen (Kassenleistung)
- Theoretische und praktische Inhalte
- Durchführung durch qualifizierte Pflegefachkräfte
- Anbieter: Oft in Kooperation mit Volkshochschulen, Mehrgenerationenhäusern oder Krankenhäusern
- Verschiedene Formate: Gruppenkurse, Online-Seminare, Hausbesuche
- Freiwillige Teilnahme
Was ist ein Beratungsbesuch (§37.3 SGB XI)?
Beratungsbesuche sind verpflichtende Termine der Pflegekassen bei Personen, die Pflegegeld beziehen. Sie dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Zweck und Häufigkeit
- Qualitätssicherung der Pflege
- Beratung zu Pflegefragen
- Häufigkeit: PG 2–5 halbjährlich Pflicht (seit 01.01.2026); PG 4–5 zusätzlich freiwillig vierteljährlich; PG 1 freiwillig (kein Pflichttermin, keine Sanktionen)
- Verpflichtend bei Pflegegeldbezug (PG 2–5)
- Durchführung: Die Pflegekasse beauftragt zugelassene Pflegefachkräfte oder beauftragte Beratungsstellen
- Bei Nichterscheinen: Kann nach Aufforderung zu Kürzung oder Aussetzung führen
Ausblick: Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026) soll der Beratungsbesuch nach § 37.3 bis Ende 2028 bleiben. Wer erstmals Pflegegrad 1, 2 oder 3 erhält, soll in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungen abrufen können (bei Pflegegrad 2 und 3 mit Pflegegeld). Ab 2029 soll ihn die neue Pflegebegleitung (§ 7c-Entwurf) ablösen, mit einer Pflegebegleitperson, an die Sie sich wenden können. Auch die Schulung zu Hause nach § 45 soll dann in der Pflegebegleitung aufgehen; Pflegekurse in der Gruppe und online bleiben. Ein Gesetz ist das noch nicht – das Gesetzgebungsverfahren läuft.
Direkter Vergleich: Pflegekurs vs. Beratungsbesuch
| Aspekt | Pflegekurs (§45) | Beratungsbesuch (§37.3) |
|---|---|---|
| Zweck | Schulung und Training | Qualitätssicherung |
| Teilnahme | Freiwillig | Pflicht bei Pflegegeld |
| Durchführung | Pflegefachkräfte | Zugelassene Pflegefachkräfte oder beauftragte Beratungsstellen |
| Inhalt | Praktische Fähigkeiten | Beratung und Prüfung |
| Kosten | Kostenfrei | Kostenfrei |
Ist der Beratungsbesuch bei Pflegegeld Pflicht?
Ja, der Beratungsbesuch ist Pflicht bei Pflegegeldbezug (PG 2–5). Er ist auch erforderlich, wenn Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombiniert wird (Kombinationsleistung §38 SGB XI). Bei wiederholtem Versäumen kann das Pflegegeld gekürzt oder ausgesetzt werden.
Wie beantrage ich Pflegekurse oder Beratungsbesuche?
Bedarf klären
Entscheiden, ob Schulung (freiwillig) oder Beratung (Pflicht bei Pflegegeld) benötigt wird.
Antrag stellen
Pflegekurse: Bei Pflegekasse anfragen. Beratungsbesuche: Werden automatisch nach Pflegegeldgewährung terminiert.
Teilnehmen
Kurse: Nach Verfügbarkeit. Beratungsbesuche: Rechtzeitig wahrnehmen, um Pflegegeld zu sichern.
Was macht DPB?
DPB führt keine Pflegekurse oder Pflegehandlungen durch. Wir informieren, erklären und strukturieren – ohne Pflege, Schulung oder Bewertung der Pflegesituation:
- Informieren über verfügbare Leistungen
- Strukturieren den Zugang zu Pflegekursen und Beratungsstellen
- Vermitteln Kontakte zu qualifizierten Anbietern
- Begleiten organisatorisch bei der Beantragung
Was muss ich tun?
Bedarf klären
Entscheiden Sie, ob Sie Schulung (Pflegekurs) oder Qualitätssicherung (Beratungsbesuch) benötigen.
Kontakt aufnehmen
Bei Pflegekursen: Pflegekasse kontaktieren. Bei Beratungsbesuchen: Termin mit Pflegeberater vereinbaren.
Teilnehmen
Pflegekurse: Nach Anmeldung teilnehmen. Beratungsbesuche: Pflichttermine wahrnehmen.
Häufige Fragen
Pflegekurse werden von Ihrer Pflegekasse organisiert. Fragen Sie dort nach lokalen Angeboten. Beide Leistungen sind kostenfrei.
Nein, Pflegekurse sind freiwillig. Beratungsbesuche hingegen sind bei Pflegegeldbezug Pflicht.
Zugelassene Pflegefachkräfte oder beauftragte Beratungsstellen der Pflegekassen.
Nein. Ein anerkannter Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich. Pflegekurse können auch bei drohender Pflegebedürftigkeit oder zur Vorbereitung genutzt werden. Details regelt die jeweilige Pflegekasse.
Bei fehlendem Beratungsbesuch trotz Aufforderung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Wichtig: Rechtzeitige Terminverschiebung ist möglich und hat keine Konsequenzen. Ablehnung nur bei triftigen Gründen.
Zusammenfassung
Pflegekurse (§45) vermitteln praktische Pflegefähigkeiten und sind freiwillig. Beratungsbesuche (§37.3) sichern die Pflegequalität und sind bei Pflegegeldbezug Pflicht. DPB führt keine Kurse oder Pflegehandlungen durch, sondern unterstützt bei der Organisation und Information.
Quellen & Stand
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 45 SGB XI – Pflegekurse
Stand: 9. Oktober 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung – über Leistungsansprüche entscheidet Ihre Pflegekasse.

