Kostenlose Musterbriefe

Musterbriefe für Pflegegrad & Pflegeleistungen

Passende Vorlage wählen, Ihre Angaben eintragen und den fertigen Brief herunterladen – verständlich formuliert und sofort einsatzbereit. Ihre Eingaben bleiben zu 100 % in Ihrem Browser.

25 fertige Vorlagen Word & PDF · ohne Anmeldung
Sie möchten einen Pflegegrad beantragen – Erstantrag oder Höherstufung? Den offiziellen Antragsweg Ihrer Kasse finden Sie im Antrags-Lotse. Zum Antrags-Lotse
Persönlich statt Formular

Unsicher, was Sie schreiben sollen? Wir bereiten es mit Ihnen vor.

Ein Muster gibt die Struktur vor – im kostenlosen Beratungsgespräch erklären wir das Muster und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Einen Widerspruch formulieren wir nicht. Als Mitglied begleitet Sie ein persönlicher Pflegeberater Schritt für Schritt.

Alles zur Mitgliedschaft ansehen

Pflegekasse & MD

Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid

Gegen eine Ablehnung oder einen zu niedrigen Pflegegrad fristgerecht Widerspruch einlegen – inkl. Akteneinsicht ins Gutachten.

Widerspruchsbegründung nachreichen

Widerspruch ist eingelegt, die Begründung fehlt noch? Begründung ankündigen und später nachreichen – z. B. nach Akteneinsicht.

Akteneinsicht ins Pflegegutachten

Das vollständige MD-Gutachten anfordern (§ 25 SGB X) – als Grundlage für Widerspruch oder Höherstufung.

Höherstufung beantragen

Pflegebedarf gestiegen? Verschlechterung anzeigen und eine erneute Begutachtung anstoßen.

Begutachtung im Wohnbereich statt nach Aktenlage

Eine persönliche Untersuchung zu Hause verlangen – Aktenlage-Gutachten unterschätzen den Bedarf oft (§ 18a Abs. 2 SGB XI).

Sachstandsanfrage (Kasse zu langsam)

Keine Entscheidung nach 25 Arbeitstagen? Formlos an die Frist erinnern und um zeitnahe Entscheidung bitten.

Untät. rügen / Klage androhen

Kasse entscheidet trotz abgelaufener Frist nicht? Untätigkeitsklage androhen (§ 88 SGG) – die letzte Eskalationsstufe vor Gericht.

Verspätungszahlung 70 €/Woche

Überschreitet die Kasse die Frist, schuldet sie 70 € je Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Zahlung formlos anfordern.

Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X)

Widerspruchsfrist verpasst? Auch ein bestandskräftiger Bescheid kann überprüft und zurückgenommen werden – Nachzahlung bis zu 4 Jahre rückwirkend.

Widerspruch gegen Rückforderung

Die Kasse fordert bereits gezahlte Leistungen zurück? Widerspruch einlegen (§ 50 SGB X) und Vertrauensschutz geltend machen.

Ratenzahlung / Stundung / Erlass

Rückzahlung auf einmal nicht möglich? Ratenzahlung, Stundung oder Erlass beantragen (§ 76 Abs. 2 SGB IV).

Vollmacht & Schweigepflichtentbindung

Einen Angehörigen bevollmächtigen, gegenüber der Pflegekasse zu handeln – und die Kasse ihm gegenüber von der Schweigepflicht entbinden (§§ 13, 14 SGB X).

Pflegeheim & Pflegedienst

Leistungsnachweis beanstanden

Der Tourenzettel des Pflegedienstes weist Leistungen aus, die nicht so erbracht wurden? Sachlich beanstanden und Korrektur verlangen.

Pflegedienst-Rechnung beanstanden

Eine Rechnung des Pflegedienstes ist nicht nachvollziehbar? Beanstanden und den strittigen Teilbetrag zunächst zurückstellen.

Pflegevertrag kündigen (ambulant)

Den Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst beenden – nach § 120 SGB XI jederzeit ohne Frist möglich.

Einsicht in die Pflegedokumentation

Die vollständige Pflege- und Behandlungsdoku anfordern (§ 630g BGB) – das wichtigste Beweismittel bei Mängeln.

Mängel im Pflegeheim anzeigen

Pflege- oder Betreuungsmängel im Heim schriftlich anzeigen und Abhilfe verlangen (§ 10 WBVG) – Vorstufe zur Entgeltkürzung.

Heimentgelt bei Mängeln kürzen

Bei nicht vertragsgerechter Leistung das Heimentgelt angemessen kürzen – rückwirkend bis 6 Monate (§ 10 WBVG).

Heimvertrag kündigen (stationär)

Den Wohn- und Betreuungsvertrag mit dem Pflegeheim beenden – ordentlich oder außerordentlich (§ 11 WBVG).

Heim-Entgelterhöhung: Zustimmung verweigern

Einer Preiserhöhung im Pflegeheim widersprechen, solange sie nicht form- und fristgerecht begründet ist (§ 9 WBVG).

Beruf & Familie

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (akut)

Bei einer akuten Pflegesituation bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben – dem Arbeitgeber unverzüglich anzeigen (§ 2 PflegeZG).

Pflegezeit ankündigen (bis 6 Monate)

Ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um Angehörige zu pflegen – spätestens 10 Arbeitstage vorher (§ 3 PflegeZG).

Familienpflegezeit ankündigen (bis 24 Monate)

Arbeitszeit länger reduzieren (mind. 15 h/Woche), um Angehörige zu pflegen – spätestens 8 Wochen vorher (§ 2a FPfZG).

Ämter & Sozialhilfe

Widerspruch: Elternunterhalt

Das Sozialamt fordert Elternunterhalt? Widersprechen – erst ab 100.000 € Jahresbrutto (§ 94 Abs. 1a SGB XII, Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Widerspruch: GdB / Merkzeichen

Grad der Behinderung zu niedrig oder Merkzeichen (H, aG, B, G) abgelehnt? Beim Versorgungsamt Widerspruch einlegen (§ 152 SGB IX).

Keine Vorlage zu diesem Begriff. Alle anzeigen oder kostenlos beraten lassen.
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Pflegekasse & MD
Pflegeheim & Pflegedienst
Beruf & Familie
Ämter & Sozialhilfe
Brief-Design
Ihre Angaben (Absender)
Digitale Unterschrift Ihr Name erscheint als geschwungene Unterschrift im Brief
Empfänger (Pflegekasse)

Bei Auswahl wird die Anschrift automatisch ergänzt. Am genauesten: die Adresse von Ihrem Bescheid (oben links).

Vorgang
Begründung (in eigenen Worten)

Tipp: Beschreiben Sie in eigenen Worten, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Sie können die Begründung auch später nachreichen.

Vorschau Aktualisiert sich live

Ihr Brief ist fertig

Laden Sie Ihren Brief als Word oder PDF herunter – fertig zum Ausdrucken und Abschicken an die Kasse.

Unsicher, ob der Brief so passt?

Als DPB-Mitglied gehen Sie den Brief gemeinsam mit einem persönlichen Pflegeberater durch – ein fester Ansprechpartner, der Sie Schritt für Schritt begleitet, bis die Antwort der Kasse da ist.

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Hinweis: Vorlagen nach bestem Wissen, ohne Gewähr im Einzelfall. Der Deutsche Pflegebeistand erbringt keine Rechtsberatung – als anerkannter Beratungsdienst nach § 37 Abs. 7 SGB XI erklären wir Ihnen aber gern Muster und Fristen. Fristen (z. B. ein Monat beim Widerspruch) beachten.